Kein Feuerwerk in der historischen Altstadt

133234P

Die Weihnachtsbeleuchtung in Wertheim. (Foto: pm)

Mosbach.  (pm) Aus Brandschutzgründen ist es auch in diesem Jahr wieder bundesweit verboten, Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Das Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände hat auch aus Lärmschutzgründen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen Gültigkeit.

Von diesem Verbot betroffen sind auch Bereiche rund um Fachwerkhäuser in den Stadtteilen sowie die historische Altstadt von Mosbach, insbesondere im Bereich der Fachwerkhäuser in der Fußgängerzone und rings um den Marktplatz. Hier dürfen weder Silvesterraketen, Knallfrösche, bengalische Feuer noch Böller oder sonstige gefährliche Pyrotechnik abgebrannt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.

In diesem Zusammenhang weist das Ordnungsamt auch darauf hin, dass Feuerwerkskörper zwar ab dem 28.12.2013 verkauft werden dürfen, das Abbrennen aber nur am 31.12.13 und am 01.01.2014 zulässig ist. Außerdem sind die Abfälle der gezündeten Knallfrösche und Raketen „unverzüglich zu beseitigen“. Die Missachtung dieses Verbots kann auch mindestens ein Verwarnungsgeld zur Folge haben. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Einsicht und Verständnis sowie um Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gebeten. 



// ]]>


Von Interesse