Widerstand durch Wohnsitzlosen
Lauda-Königshofen/Tauberbischofsheim.
Bei zwei Widerstandshandlungen wurden vier Polizeibeamte am
Freitag verletzt. Ursächlich war in beiden Fällen ein psychisch
auffälliger, polizeibekannter, wohnsitzloser 22-jähriger Mann. Wegen
Verdacht des Fahrraddiebstahls wurde eine Streife des
Tauberbischofsheimer Polizeireviers gegen 18.30 Uhr in die
Lauda-Königshofener Spitalstraße gerufen. Ein Gespräch mit dem
Tatverdächtigen gestaltete sich als äußerst schwierig, da der junge
Mann nahezu taub ist und sich nur sehr schwer artikulieren kann.
Trotzdem konnte ihm durch lautes und deutliches Sprechen sowie durch
geeignete Gesten der Grund für die Kontrolle erklärt werden. Im
weiteren Verlauf kam es zu einem Handgemenge. Ohne Vorwarnung schlug
der 22-Jährige auf die Beamten ein. Erst als dem renitenten Mann die
Handschließen angelegt werden konnten, beruhigte er sich. Was es mit
dem mitgeführten, mutmaßlich gestohlenen Fahrrad auf sich hatte, war
zu dieser Zeit noch nicht geklärt. Letztendlich wurde der 22-Jährige,
nachdem er sich beruhigt hatte, wieder auf freien Fuß gesetzt.
Mehrere von ihm mitgeführte Schlüssel, deren Herkunft noch ungeklärt
ist, wurden zunächst einbehalten. Hinweise auf einen etwaigen
Alkohol- oder Drogeneinfluss ergaben sich nicht.
Kurz nach 23.00 Uhr
wurde erneut die Polizei auf den Plan gerufen. Eine Person hatte
offenbar am Tauberbischofsheimer Bahnhof zwei Schilder beschädigt und
kurze Zeit später in einem Café am Schlossplatz einen Schaden an
einem Stuhl verursacht. Bei der Überprüfung des Sachverhalts stellte
sich heraus, dass es sich bei dem polizeilichen Gegenüber um den
gleichen Mann handelte, welcher am Abend in Lauda-Königshofen auf
zwei Polizeibeamte eingeschlagen hatte. Das Verhalten des Mannes
machte deutlich, dass mittlerweile eine Gefahr für Passanten nicht
ausgeschlossen werden konnte. Seiner Festnahme widersetzte sich der
22-Jährige äußerst heftig, unter anderem trat er einem der beiden
Ordnungshüter ins Gesicht. Mit Bissen und Schlägen attackierte er die
Polizeibeamten, was jedoch seine Gewahrsamnahme nicht verhinderte.
Wegen der psychischen Situation des Festgenommenen und der damit
verbundenen Gefahr für unbeteiligte Personen musste er in der
psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden.