Anklage gegen NKG-Brandstifter erhoben

Mosbach. (pm) Das gegen zwei jugendliche Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren wegen des Brandes des Nikolaus-Kistner-Gymnasium (NKG) im November 2013 (wir berichteten) wurden jetzt mit der Erhebung der öffentlichen Klage zum Amtsgericht – Bezirksjugendschöffengericht – Mosbach abgeschlossen.

Nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wurde die Tat begangen, weil beide Angeklagte jeweils einem schulischen Leistungstest entgehen wollten. Die Anklage legt ihnen vor diesem Hintergrund die Abmachung zur Last, die Schule unter Verwendung von Benzin in Brand zu setzen. Der gemeinschaftlichen Absprache gemäß habe sich einer der beiden Angeklagten, der bereits allein eine solche Tat geplant gehabt habe, mit Hammer, Taschenlampe und einem gefüllten Benzinkanister zur Schule begeben. Parallel habe der andere mit ihm ständigen Sprach- und Nachrichtenkontakt über eine sog. Smartphone-App gehalten und teilweise den am Tatort anwesenden Mittäter dirigiert. Auf diese Weise habe z.B. der nicht am Tatort anwesende Angeklagte seinen Mittäter angewiesen, welche Teile des Schulgebäudes in Brand zu setzen seien. Die hierfür großflächig gelegte Benzinlache habe der anwesende Angeklagte dem gemeinsamen Tatplan entsprechend entflammt und sich nach der Brandstiftung nach Hause begeben.

Das erste Stockwerk des Schulgebäudes brannte auf einer Fläche von ca. 200 Quadratmetern. Der der Anklage zugrundegelegte Sachschaden beträgt nach derzeitigen Erkenntnissen ca. 3,3 Millionen Euro, der anteilige Gebäudeschaden 2,5 Millionen Euro.

Beide Angeklagte haben sich insoweit wegen des Verdachts der Brandstiftung vor Gericht zu verantworten. Der am Tatort anwesende Jugendliche hat die Tat gestanden, der andere sich dahin eingelassen, er habe an einen Spaß geglaubt.

Gegen den am Tatort anwesenden Angeklagten waren die Ermittlungen aber auch wegen des Verdachts weiterer Straftaten zu führen, so dass die Anklage gegen ihn auch den Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung und des Diebstahls in zwei Fällen umfasst.

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