Mosbach. Eine 41-jährige Angeklagte wurde wegen Vortäuschens einer Straftat in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, die Verteidigung hatte Freispruch beantragt. Der Haftbefehl gegen die Angeklagten blieb in Vollzug. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht hält es für erwiesen, dass die Angeklagten im Jahr 2010 gegenüber Polizeibeamten den Raub einer vierstelligen Summe vorgetäuscht zu haben. obwohl sie sich selbst an diesem Tag das Geld ihres Lebensgefährten gestohlen hat.
Außerdem war die Große Strafkammer am Landgericht Mosbach unter dem Vorsitz von Richter Dr. Alexander Ganter überzeugt, dass die Angeklagte einen Raubüberfall auf die von ihr geleitete Burger-King-Filiale in Mosbach nur inszeniert hatte, um vor dem 15.12.2013 Geld aus den Kassenbeständen des Schnellrestaurants zu entwenden. Zur Inszenierung gehörte auch der Aufenthalt im Kühlhaus des Schnellrestaurants.
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