“Ganztagsangebot an Grundschulen muss freiwillig bleiben!”
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) „Das Betreuungsangebot unserer Grundschulen muss sich nach dem Bedarf von Eltern und Schülern richten – nicht nach irgendeiner Ideologie. Ich hätte mir daher von der Landesregierung ein flexibles Ganztagsangebot für unsere Grundschüler gewünscht und keine faktische Pflicht die Ganztagsbetreuung wahrzunehmen. Die im Landtag mit grün-roter Mehrheit verabschiedete Änderung des Schulgesetztes lässt keine echte Wahlfreiheit der Eltern mehr zu, “ so der Neckar-Odenwälder Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Hauk.
Zweifelsohne sei der Ausbau der Ganztagsangebote an unseren Schulen richtig. Die Ganztagsschule gewährleiste eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine sehr gute Förderung der Kinder. Viele Eltern im Neckar-Odenwald-Kreis wünschen sich daher zu Recht ein Ganztagsangebot ihrer Grundschule. Allerdings dürfe gerade bei Grundschülern im Alter zwischen sechs und zehn kein faktischer Zwang auf die Eltern ausgeübt werden, ihre Kinder auf eine Ganztagsschule zu schicken, so Hauk. „Genau dies geschieht aber nun in der Realität. Die Eltern haben fortan keine andere Wahl als entweder die Ganztagsschule zu akzeptieren oder ihr Kind auf eine andere, weiter entfernte Schule zu schicken. Auch freiwillige Angebote werde es hier nun nicht mehr geben, da die bisherige flexible Hortbetreuung abgeschafft wird. Im Neckar-Odenwald-Kreis wird davon unter anderem die Schefflenztalschule mit ihren Stadtorten in Schefflenz, Seckach und Billigheim betroffen sein. Alle „Horte an der Schule“ im Neckar-Odenwald-Kreis, in denen derzeit flexible Betreuungsformen angeboten waren, fallen ersatzlos weg. „Das ist grün-rote Bevormundung und Zwangsbeglückung wie in der früheren DDR statt wirklicher Wahlfreiheit für Eltern und Kommunen“, bewertete MdL Peter Hauk das Gesetz.
Und auch bei der alternativ möglichen offenen Ganztagsschule sei die Wahlfreiheit eingeschränkt. Bei diesem Modell könnten die Eltern wählen, ob ihr Kind am Nachmittagsangebot teilnehme oder nicht. „Die Landesregierung verschweigt aber, dass sich die Eltern für ein Schuljahr festlegen müssen und ein Wechsel zwischen Ganztags- und Halbtagszug einen Klassenwechsel bedeuten kann. Dies werden die Eltern ihrem Kind nicht zumuten wollen“, ist der Fraktionsvorsitzende überzeugt. „Die Eltern haben also die Wahl zwischen einer fix vorgegebenen Nachmittagsbetreuung oder gar keinem Ganztagsangebot.“
„Die Landesregierung hätte ihre Gesetzesänderung nach den Bedürfnissen der Familien ausrichten sollen und nicht einmal mehr an ihrer kruden Ideologie. Die CDU ist davon überzeugt, dass wir doch gerade bei unseren jüngsten Schülerinnen und Schülern in Sachen Betreuungszeiten flexible, vor Ort sinnvolle und bedarfsgerechte Lösungen brauchen. Die Änderung des Schulgesetzes leistet dies alles leider nicht. Die Leidtragenden der grün-roten Zwangsbeglückung werden wieder einmal Eltern und Schüler sein“, ist sich Peter Hauk sicher.