„Wunschzettel“ für die Grundstückseigentümer

In der Flurneuordnung in Scheidental sollen bald die neuen Grundstücke zugeteilt werden

Mudau-Scheidental. Eine Flurneuordnung bringt immer auch die Neueinteilung von Grundstücken mit sich. Folgerichtig heißen die Gespräche, die seit einigen Wochen im Scheidentaler Rathaus stattfinden, im Flurbereinigungsjargon „Wunschtermine“.

„Nicht nur Kinder haben große Wünsche und einen langen Wunschzettel“, erzählt vielsagend Dipl.-Ing. Manfred Wiener, der gemeinsam mit Dipl.-Ing. (FH) Ferdi Kraus und Vermessungstechnikerin Christina Stang die „Wunschzettel“ der Scheidentaler entgegennimmt, bespricht und auswertet: „Da sind manchmal  auch unerfüllbare Wünsche dabei. Dass beispielsweise jemand zu gern alles Land um seine Hofstelle herum hätte oder künftig seinen kompletten Besitz an einer ganz bestimmten Stelle sehen möchte – dem können wir natürlich nicht immer entsprechen, da die Wünsche aller Grundstückseigentümer gegeneinander abzuwägen sind. Bei rund 230 Grundstückseigentümern mit fast 1.400 Grundstücken müssen wir meist  Kompromisse suchen.“

Dabei ist vor allem auch das Gesetz zu beachten. Das sieht vor, dass jeder Eigentümer bei der Neueinteilung wieder Land von gleichem Wert bekommen muss. Wer ein Grundstück im Baugebiet hat, erhält in der Regel wieder ein Stück im Baugebiet und wer Grünland besaß, der soll auch künftig Grünland besitzen. Auch die Bodenqualität soll möglichst gleichwertig sein. Zusätzlich sind die Ortsnähe, die Handneigung und der Waldschatten wertbestimmende Faktoren, die bei der Zuteilung zu berücksichtigen sind.

„Wenn wir darauf achten, haben wir überwiegend zufriedene Kunden“, weiß Christina Stang: „Wertgleich ist unsere Devise. Jeder erhält gutes und schlechtes Land, so wie er es in etwa eingebracht hat.“ Manfred Wiener ergänzt: „ Das gute Land ist schließlich nicht vermehrbar und das weniger gute Land muss auch wieder jemand nehmen“.

Erfreulicherweise gibt es auch Grundstückseigentümer, die sich gerade für das weniger gute Land interessieren. Das Land Baden-Württemberg zum Beispiel, das für Naturschutzzwecke  Interesse speziell an feuchten Wiesen hat. Denn dort finden sich regelrechte Biotope mit seltenen Pflanzen und Tieren. „So fügt sich oft ein Puzzleteilchen an das andere“, erzählt Christina Stang, die aber auch betont: „Beim Wunschtermin wird nur besprochen, aber nichts versprochen. Zunächst müssen wir alle Wünsche sammeln.“ Ende August wird das abgeschlossen sein, dann geht es ans Zuteilen. Möglichst wenige und große Grundstücke heißt der Auftrag des Gesetzgebers. Wenn möglich, soll im Sommer 2015 zugeteilt werden. Dann erfahren die Grundstückseigentümer in Scheidental, ob und in welchem Maß ihr „Wunschzettel“ in Erfüllung gegangen ist. 

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