Grünes Licht für Windpark „Kahlberg“ und für Windpark „Stillfüssel“ bei Fürth, Grasellenbach sowie bei Wald-Michelbach mit zusammen zehn Anlagen genehmigt.
Darmstadt. (pm) Die entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die beiden Windparks wurden jetzt von der RP-Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Darmstadt abgeschlossen. Von den für den Windpark „Stillfüssel“ ursprünglich beantragten sechs Anlagen hat der Vorhabensträger aus Darmstadt – nach dem Fund eines Vogelhorstes – die Entscheidung über eine Anlage zurückstellen lassen, damit weitere naturschutzrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden können.
Der von einem Unternehmen aus Lambsheim beantragte Windpark „Kahlberg“ besteht aus fünf Windkraftanlagen vom Typ Nordex N-131 (Nabenhöhe 134 m, Rotordurchmesser 131 m, Leistung jeweils 3,3 MW), wobei drei Anlagen im Grasellenbacher Bereich errichtet werden sollen, die beiden anderen in der Gemarkung von Fürth.
Der Ende 2015 beim RP beantragte Windpark “Stillfüssel“ mit seinen Anlagen vom Typ Vestas V 126-3.3 (Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 126 m, Nennleistung je 3,3 MV) soll in den Gemarkungsbereichen von Wald-Michelbach sowie Ober-und Unter-Schönmattenwag errichtet werden. In dem öffentlich durchgeführten Genehmigungsverfahren wurden nicht nur die zahlreichen Fachbehörden und die Kommune, die dem Vorhaben zustimmte, sondern auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger angehört.
Etwa 1.300 Einwendungen wurden vorgebracht und im Rahmen eines zweitägigen Termins im Mai 2016 mit einer Bürgerinitiative und den weiteren Einwendern erörtert. Sämtliche Anregungen und Bedenken der Einwender wurden durch die jeweils zuständigen Fachbehörden umfassend geprüft und bewertet. Rechtlich relevante Einwendungen haben ihren Eingang in den Genehmigungsbescheid gefunden.
Grundlage der beiden Genehmigungsentscheidungen sind mehrere fachliche Gutachten, u.a. Schall- und Schattenwurfprognosen, Turbulenzgutachten und diverse Gutachten zum Natur- und Artenschutz. Die beiden RP-Genehmigungs-bescheide enthalten zudem zahlreiche Auflagen, die u.a. dem Schutz und den Interessen der in der Nähe wohnenden Menschen und dem Lebensraum der Tiere Rechnung tragen. Beispielsweise sind – zur Einhaltung der maximal zulässigen Beschattungsdauer – die Anlagen mit einer Abschaltautomatik ausgerüstet. Um sicherzustellen, dass nicht gegen artenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen wird, sind zudem spezielle Schutzvorkehrungen in Form von Abschaltautomatiken für Kraniche und Fledermäuse getroffen worden.