Atomkraft-Standorte wollen mehr Mitsprache

Symbolbild

Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen in Deutschland (ASKETA) – Inbetriebnahme von Schacht Konrad gefordert

 Neckarwestheim. (pm) Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerung von hochradioaktiven Abfällen beschäftigte nicht nur die dafür eigens vom Bund eingesetzte Kommission, sondern auch die Gemeinden, in denen sich schon heute kerntechnische Anlage befinden.

Es sind sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2017 beschlossenen Standortauswahlgesetz nach einem solchen Standort gesucht werden soll.

Zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebenen Zwischenlägern, deren Genehmigungen nach 40 Jahren auslaufen. Für die Menschen in den heutigen Standorten der Zwischenlager wird die Existenz der Lager quasi wie ein Endlager wahrgenommen, denn viele werden den Abtransport der Abfälle aus ihren Gemeinden nicht mehr miterleben.

Mit diesen und anderen Fragen und Auswirkungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem Endlagerstandort haben sich die Mitgliedsgemeinden der ASKETA auf Ihrer Jahrestagung in Neckarwestheim beschäftigt.

Zum Abschluss des zweitägigen Treffens haben sich die Mitglieder auf folgende zentrale Positionen verständigt:

  1. Bei Änderungsgenehmigungsverfahren zum Zwecke der erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus Sellafield und La Hague an den dafür vorgesehenen Standorten müssen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren durchgeführt werden.

  2. Die Standortgemeinden (ASKETA) fordern einen Sitz im Nationalen Begleitgremium im Rahmen der Erweiterung der Mitgliederzahl dieses Gremiums.

  3. Die Standortgemeinden fordern mit Abschluss des Auswahlprozesses für das Endlager im Jahr 2031 die Schaffung eines zentralen Eingangslagers, bevor die Genehmigungen für die Standortzwischenlager auslaufen. Sollte dieses Eingangslager nicht vor Ablauf der Genehmigungen der Standortzwischenläger bereit stehen, fordern die Standortgemeinden analog der gesetzlichen Entschädigung für den zukünftigen Endlagerstandort eine entsprechende Entschädigung.

  4. Die Standortgemeinden fordern die unverzügliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des bereits genehmigten Endlagers für schwach-und mittelradioaktive Abfälle (Schacht Konrad) bis 2022.

  5. Ein verbindlicher Terminrahmenplan ist aufzustellen, der die Umsetzung der gesetzlich definierten Verfahrensschritte beinhaltet.

Diese Forderungen richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die ASKETA-Gemeinden verfügen über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den kerntechnischen Anlagen und sind für den Erfolg des Standortauswahlprozesses wichtige Ansprechpartner für den Bund. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nimmt einen erheblichen Zeitraum in Anspruch.

Diese Zeit geht zu Lasten der bisherigen Standortgemeinden.

Für die Interessen der Bürgerinnen und Bürger an diesen Standorten setzt sich die ASKETA ein und fordert ein zügiges Verfahren und eine entsprechende Beteiligung.

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