Die Veranstaltung zur Afrikanischen Schweinepest wurde durch die Parforcehornbläser der Kreisjägervereinigung Mergentheim musikalisch umrahmt. (Foto: LRA)
„Ausbreitung der Seuche verhindern oder Folgen mildern“
(pm) Vor vollem Haus fand kürzlich in der Festhalle Tauberbischofsheim die Informationsveranstaltung des Landratsamtes zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) statt. Hierzu waren alle Jäger, Landwirte und interessierten Bürger aus dem Main-Tauber-Kreis eingeladen. Mehrere hundert Menschen waren gekommen.
Landrat Reinhard Frank machte darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung selten zu einer solch ernsten und bedeutenden Veranstaltung eingeladen habe. Dies spiegele sich auch in der großen Resonanz. Die ASP habe sich aus Afrika kommend über Georgien und Russland nach Osteuropa ausgebreitet. Inzwischen komme sie in Gebieten rund 300 Kilometer vor der deutschen Grenze vor. Im September 2017 wurde die Krankheit als ernst zu nehmende Tierseuche eingestuft. Im Ernstfall könnten im Main-Tauber-Kreis bis zu 270 Schweinhaltungsbetriebe betroffen sein; ein Fall von ASP im Bestand könne existenzbedrohende Auswirkungen haben. „Deshalb möchten wir dazu beitragen, eine Ausbreitung zu verhindern oder, wenn dies nicht möglich ist, die Folgen abzumildern“, erklärte der Landrat. Daher habe das Landratsamt zur Informationsveranstaltung eingeladen und koordiniere die Einrichtung von Verwahrstellen für Wildschweinkadaver im Kreis.
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Der stellvertretende Leiter des Veterinäramtes im Landratsamt, Dr. Friedrich Vogel, beschrieb zunächst die Krankheit, die für den Menschen ungefährlich ist. Sie äußert sich bei den Wild- und Hausschweinen durch eine fieberhafte Allgemeinerkrankung, die fast immer innerhalb von fünf bis neun Tagen zum Tod führt. Die Ausbreitung erfolgt weniger über die frei lebenden Wildschweine als über den Menschen. Grund ist, dass das Virus zum Beispiel in nicht gekochten Wurst- und Fleischwaren bis zu acht Monate überleben kann. Dazu gehören Salami und luftgetrockneter Schinken. So sind zum Beispiel achtlos weggeworfene Speisen entlang der Autobahnen ein großes Problem, da sie häufig von Wildschweinen gefressen werden.
Dr. Vogel beschrieb ausführlich, was Landwirte und Jäger zum Schutz der Hausschweinbestände tun können. Stichworte waren zum Beispiel die Hygiene im Stall, die Vermeidung von Besucherverkehr und die Ungezieferbekämpfung. Durch mehrfach eingezäunte Freilandhaltungen und sicher aufbewahrtes Futter und Stroh müsse jeder Kontakt von Wild- zu Hausschweinen vermieden werden. Jäger sollten zum Beispiel nicht mit Jagdkleidung in Schweineställe gehen, keinen Jagdhund dorthin mitnehmen und das Jagdauto weit entfernt abstellen.
Für den Fall, dass die ASP in einem Schweinehaltungsbetrieb im Landkreis auftritt, müssen Maßnahmen, die nach der Schweinepestverordnung gesetzlich vorgeschrieben sind, umgesetzt werden. Zum Beispiel müssen in betroffenen Betrieben alle Schweine getötet und entsorgt werden. In einem Sperrbezirk von drei Kilometern müssen alle Schweine innerhalb von sieben Tagen untersucht werden. Im gefährdeten Bezirk, in einem Radius von 15 Kilometern um betroffene Betriebe, müssen beispielsweise alle erlegten Wildschweine untersucht und in die Verwahrstellen gebracht werden. Die Freilandhaltung von Hausschweinen wird verboten. In der Pufferzone, im Radius von 30 Kilometer um die betroffenen Betriebe, werden die Biosicherheitsmaßnahmen in allen Schweinehaltungen überprüft.
Toralf Bauch von der Wildforschungsstelle Aulendorf ging auf die Entwicklung der Wildschweinbestände und weitere Prognosen hierzu ein. Heute würden Wildschweine sich deutlich früher vermehren als noch vor 30 Jahren und um ein Vielfaches größeres Gebiete durchstreifen. Daher müssten sich auch die Jagdmethoden ändern.
Bei der Wildforschungsstelle hat eine Arbeitsgruppe Maßnahmen für den Fall eines Seuchenausbruchs festgelegt. Sollte ein an ASP verendetes Wildschwein aufgefunden werden, muss der Fundort großräumig abgeriegelt werden. Das tote Tier wird untersucht und entsorgt, der Boden desinfiziert. In einer Kernzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Fundort herrscht vier Wochen lang absolutes Jagdverbot. Das Verbringen von Gras, Heu und Stroh in Schweineställe wird untersagt. Weitere Regelungen gelten für das gefährdete Gebiet im 15-Kilometer-Radius, in dem das Schwarzwild stark reduziert werden soll, sowie für die 30-Kilometer-Pufferzone. Hier sind massive Drückjagden in kürzester Zeit vorgesehen.
Der Kreisjägermeister der Kreisjägervereinigung Tauberbischofsheim, Hubert Hartnagel, sprach über Möglichkeiten zur Optimierung von Drückjagden. Er sah zudem neue Aufgaben auf die Landwirte zukommen, welche zum Beispiel ihre Ernte mit den Jagdpächtern abstimmen sollten. Auch für die Jäger gebe es neue Aufgaben. Unter anderem müssten die Jagdmethoden der veränderten Situation angepasst werden. Dennoch dürfe der Grundsatz der Waidgerechtigkeit nie außer Acht gelassen werden. Jäger und Landwirte sollten auf Kommunikation statt Konfrontation setzen und den Kontakt pflegen.
An die Fachvorträge schloss sich eine Diskussions- und Fragerunde an. Hier stand auch der stellvertretende Vorsitzenden des Bauernverbandes Main-Tauber-Kreis, Reinhard Friedrich, für Fragen zur Verfügung. Die Veranstaltung wurde durch die Parforcehornbläser der Kreisjägervereinigung Mergentheim musikalisch umrahmt. Innerhalb des Landratsamtes wurde der Abend federführend durch das Rechts- und Ordnungsamt unter der Leitung von Dr. Monique Müller vorbereitet.