(Symbolbild – Pixabay/Ylvers)
Trockenheit erfordert Vorsicht bei Umgang mit Feuer Rauchverbot im Wald
(pm) Durch die hohen Temperaturen und die Trockenheit der vergangenen Wochen ist die Waldbrandgefahr in den Wäldern stark angestiegen. Auch über das Wochenende besteht an vielen Orten im Land hohe Waldbrandgefahr. Um Waldbrände zu vermeiden, sollten Waldbesucher besondere Vorsicht walten lassen, erklärt Dagmar Wulfes, Leiterin des Forstamtes im Landratsamt Main-Tauber-Kreis.
Waldbrandgefahr bestehe vor allem in lichtdurchlässigen Kiefernwäldern, insbesondere in der nördlichen Rheinebene und im Taubertal mit trockenem leicht entflammbarem Altgrasfilz. Über die Hälfte der Waldbrände entstünden durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar. Wenn es doch einmal zu einem Brand komme, sei es wichtig, diesen so schnell wie möglich mit genauer Ortsangabe zu melden, sagt die Forstdirektorin weiter.
Die Waldstruktur in Baden-Württemberg mit Mischwäldern, Laubwäldern und überwiegend Böden mit hoher Wasserspeicherfähigkeit verhindere in der Regel ein großflächiges Ausufern der Brände. Zudem gewährleiste die gute Erschließung der Waldflächen einen schnellen Zugang für die Feuerwehren. „Trotzdem sollten Waldbesucher gerade bei steigender Waldbrandgefahr die gebotenen Regeln berücksichtigen“, betont Wulfes.
Forstdirektorin Wulfes und der Landesbetrieb ForstBW bitten die Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 01. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Sperrungen müssen unbedingt beachtet werden.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.