Frau greift Vollstreckungsbeamte an

Unterbringung nicht im Rahmen von Ermittlungen des Staatsschutzes

Heidelberg.  (ots) Bei der Frau, die am Ostersonntagabend in die
Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen wurde,
handelt es sich um die Heidelberger Rechtsanwältin, gegen die die
Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Dezernat Staatsschutz der
Kriminalpolizeidirektion Heidelberg wegen des Verdachts, öffentlich zu einer
rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln (NZ berichtete).

In diesem Zusammenhang stellt das Polizeipräsidium Mannheim klar, dass die
polizeilichen Maßnahmen am Sonntagabend nicht im Zusammenhang mit den
vorgenannten Ermittlungen stehen.

Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und
Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der
Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde
verfolgt.

Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des
weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die
Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau
festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie
sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die
Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs
und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.

Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort
stationär aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das
Polizeipräsidium Mannheim stellen hierzu fest, dass die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik nichts mit dem Ermittlungsverfahren zu tun hat.

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