Heidelberg. (ots) Am Mittwoch kam es vor dem Dienstgebäude
der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in der Römerstraße in Heidelberg zu einer Solidaritätsbekundung von rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Tags zuvor
hatte ein Anmelder per Internet zunächst zu einer Versammlung um 12.30 Uhr aufgerufen, die er auf Intervention der Stadt Heidelberg mit Hinweis auf die Corona-Bestimmungen jedoch wieder zurückzog.
Dennoch fanden sich am frühen Mittwochnachmittag vor dem Polizeigebäude in der
Spitze rund 150 Unterstützer einer Heidelberger Rechtsanwältin ein. Mit ihrer
Anwesenheit bekundeten sie ihre Solidarität mit der Juristin, die an diesen Tag
zu ihrer Vernehmung in einem Strafverfahren polizeilich vorgeladen war (NZ berichtete).
Ansammlungen in dieser Größenordnung sind durch die derzeitige Corona-Verordnung nicht erlaubt. In der Anfangsphase wurden die Abstandsregelungen der
Corona-Verordnung von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingehalten. Im
weiteren Verlauf und mit zunehmender Teilnehmerzahl jedoch immer weniger
beachtet. Unabhängig von dieser Vorladung war die Heidelberger Juristin am Osterwochenende in die Psychiatrie eingewiesen worden (NZ berichtete). Die Juristin hatte selbst in einem Audiostatement auf die Situation hingewiesen.
In Abstimmung mit der Versammlungsbehörde und dem Rechtsamt der Stadt Heidelberg verzichtete die Polizei aus Verhältnismäßigkeitsgründen darauf, Maßnahmen gegen die Teilnehmer vorzunehmen. Gegen 15.00 Uhr hatte sie sich die insgesamt friedlich verlaufene Solidaritätsbekundung selbständig aufgelöst.
Eine Teilnehmerin hatte in ihrer Ansprache öffentlich für eine Demonstration am
kommenden Samstag geworben. Wegen des Verdachts, öffentlich zur Begehung von
Straftaten aufgerufen zu haben, wurden Ermittlungen gegen sie eingeleitet.
iframe width=”560″ height=”315″ src=”https://www.youtube.com/embed/p_OjhG5hFhc” frameborder=”0″ allow=”accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture” allowfullscreen>