Gesundheitsamtsleiterin Dr. Martina Teinert antwortet auf drängende Bürgerfragen zur Maskenpflicht
Mosbach. (pm) Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus gehen beim Landratsamt weiterhin viele Anfragen ein. In den vergangenen Tagen richteten sich diese insbesondere auf die von der Landesregierung beschlossene Pflicht, ab kommenden Montag beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken. Dr. Martina Teinert, Leiterin des Gesundheitsamts des Neckar-Odenwald-Kreises, beantwortet im Folgenden die aktuell drängendsten Fragen hierzu.
Was leistet eine Alltagsmaske und was nicht?
Untersuchungen zeigen, dass infizierte Personen das Virus schon ein bis zwei Tage vor den ersten Symptomen ausscheiden. Durch eine Maske, die sowohl Mund als auch Nase bedeckt, kann die Ausbreitung der dann infektiösen Tröpfchen, die man beispielsweise beim Sprechen, Husten oder Niesen unweigerlich ausstößt, deutlich verringert werden. Das Tragen einer Alltagsmaske dient also vor allem dazu, das Risiko zu reduzieren, eine andere Person anzustecken. Entscheidend für den Eigenschutz ist nach wie vor ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen und die konsequente Handhygiene.
Ich habe noch keine Alltagsmaske – woher bekomme ich diese?
Solche Masken sind inzwischen in vielen Einzelhandelsgeschäften sowie in Apotheken erhältlich. Auch zahlreiche Firmen aus dem Kreis stellen die Masken her – oft sogar in verschiedenen Farben und Mustern. Selbstverständlich können die Masken aber auch aus handelsüblichen Stoffen selbst genäht werden. Im Internet gibt es hierfür viele Anleitungen. Besser als gar kein Schutz ist auch ein Schal oder Tuch.
Wie ziehe ich die Maske richtig an und aus?
Zunächst sollte man sich vor dem Anziehen der Alltagsmaske die Hände gründlich mit Seife waschen oder Desinfektionsmittel nutzen. Infektiöse Tröpfchen, die möglicherweise an den Händen haften, können so nicht in die Innenseite der Maske gelangen. Zudem ist wichtig, die Bedeckung dann durchgehend enganliegend über Mund und Nase zu tragen, sodass möglichst wenig Luft an den Seiten entweichen kann. Bei Durchfeuchtung ist es ratsam, die Maske zu wechseln. Vor einem erneuten Gebrauch sollte man diese trocknen und im Idealfall waschen und bügeln. Beim Tragen darf die Maske übrigens möglichst nicht zurechtgezupft werden, da so auch wieder Viren an das Gesicht gelangen könnten.
Ist es sinnvoll, eine Alltagsmaske auch außerhalb des Einkaufens und des Nahverkehrs zu nutzen?
Unbedingt. Gerade jetzt wenn die Verbote gelockert werden, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus meiner Sicht unerlässlich. Denn so kann im öffentlichen Raum die Ansteckungsrate verringert werden. Oder um es anders zu sagen: Das Konzept der Alltagsmasken funktioniert eigentlich nur, wenn sie flächendeckend getragen werden. Ich rate also, jenseits aller rechtlicher Regelungen, zu einer Maske für Situationen, in denen mehrere Menschen zusammentreffen und der Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen nicht immer eingehalten werden kann. Das gilt auch am Arbeitsplatz. Dort sollte es aber jeweils am besten mit dem Arbeitgeber besprochen werden.