Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt

(Symbolbild – sfsahin/Pixabay)

Stadt bedauert Ablehnung von Mediation durch Klägerseite – Verwaltungsgerichtshof ordnet neues Lärmgutachten an

Mannheim. (pm) Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat im Rechtsstreit um die Sperrzeiten in der Heidelberger Altstadt in seiner mündlichen Verhandlung am Mittwoch, 29. Juli 2020, eine gerichtliche Mediation vorgeschlagen. Zwei Richterinnen des Verwaltungsgerichtshofs sollten demnach die streitenden Parteien an einen Tisch holen, um eine dauerhafte Einigung zu erzielen. Die Stadt Heidelberg hat dieses Angebot vor Gericht begrüßt und ist darauf eingegangen. Die Klägerseite hat dies allerdings abgelehnt.

Die Vertreter der Stadt Heidelberg vor Gericht bedauerten dies außerordentlich. Nach Überzeugung der Stadt wäre die Aufnahme einer gerichtlichen Mediation, um das Problem grundsätzlich zu lösen, eine große Chance für die Stadtgesellschaft gewesen – für die Anwohnerinnen und Anwohner ebenso wie auch für die Stadtverwaltung und den Gemeinderat.

Der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs hat anschließend bekannt gegeben, dass es ein neues Lärmgutachten anordnen will. Dafür soll über einen längeren Zeitraum eine Lärmmessung in der Altstadt stattfinden. Die genauen Parameter für das Gutachten werden im Rahmen eines sogenannten Beweisbeschlusses noch genauer bestimmt. Damit gelten in der Heidelberger Kernaltstadt weiterhin die Sperrzeiten, die der Gemeinderat im Oktober 2019 beschlossen hat: Gaststätten dürfen werktags bis 1 Uhr geöffnet bleiben, in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils bis 4 Uhr.

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