Sonderprogramm Kinder- und Jugendarbeit

(Foto: pm)

„Sonderprogramm des Bundes eine existenzielle Unterstützung“

Berlin.  (pm) Durch die Corona-Pandemie befinden sich zahlreiche gemeinnützige Träger, wie Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und die Träger des gemeinnützigen internationalen Jugendaustausches, derzeit in einer finanziellen Notsituation. Durch den eingeschränkten Schulbetrieb, Kontaktbeschränkungen und Reisewarnungen ist auch weiterhin mit Umsatzeinbußen zu rechnen. Mit dem Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit zur Überwindung von Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise“ stelle der Bund den Einrichtungen Liquiditätshilfen zur Verfügung. Die Berücksichtigung der Träger sei ein besonders wichtiges Zeichen für die Anerkennung der dort geleisteten und unverzichtbaren Arbeit, so die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Gerig und Warken.

„Ferien- und Klassenfahrten, der Schüleraustausch sowie die Freizeit- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche sind unbestritten ein essentieller Bestandteil unseres außerschulischen Bildungssystems. Sie übernehmen einen wichtigen Bildungsauftrag. Ohne die verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen kann dieser Auftrag nicht länger erfüllt werden. Deshalb sind entsprechende finanzielle Hilfeleistungen essentiell“, stellt Alois Gerig fest. „Für uns als Union war und ist es ein wichtiges Anliegen, den Betroffenen schnellstmöglich Unterstützung zukommen zu lassen, für die wir uns eingesetzt haben“, so Nina Warken.

Mit diesem Sonderprogramm sollen zusätzliche 100 Mio. Euro Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt werden. Weitere 75 Mio. Euro stünden für gemeinnützige Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten zur Verfügung. Mit 25 Mio. Euro werde zudem langfristig der gemeinnützige internationale Jugendaustausch unterstützt.

Die Zuschüsse werden in Form einer Billigkeitsleistung zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.12.2020 und für den gemeinnützigen internationalen Jugendaustausch zwischen 01.04.2020 und 31.08.2021 gewährt. Das Programm sei in enger Zusammenarbeit mit den Dachverbänden der gemeinnützigen Träger in Deutschland erarbeitet worden.

Die Antragsstellung ist seit 1. September 2020 möglich. Mit dem Sonderprogramm werde das Unterstützungsangebot für die Einrichtungen aus dem Kinder-, Jugend- und Familienbereich, die durch die Überbrückungshilfen oder das KFW-Kreditprogramm bereitgestellt wurden, ergänzt.

Infos im Internet:

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/hilfen-fuer-soziale-einrichtungen/sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit

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