
(Symbolbild – Alexandra Koch/Pixabay)
Gesundheitsamt beantwortet Fragen zu Schnelltests im Neckar-Odenwald-Kreis
Mosbach. (pm) Die Vorgabe „Testen, testen, testen“ soll in der dritten Welle der Corona-Pandemie ein zentrales Mittel sein, um infizierte Menschen möglichst früh zu erkennen und gleichzeitig wieder Lockerungen zu ermöglichen. Nachdem die kostenlosen Schnelltestungen vor rund zwei Wochen auch im Kreis angelaufen sind, informiert der Landkreis zu einigen eingegangenen Fragen.
Sollte eine Person mittels Antigen-Schnelltests an einer der von den Kommunen aufgebauten Testzentren oder in einer Schule positiv getestet werden, muss sich die Person umgehend in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für den jeweiligen Haushalt. Zudem muss die betroffene Person beim Hausarzt oder wenn möglich direkt an der Schnellteststation einen PCR-Test machen.
Wird das positive Ergebnis des Antigentests durch die PCR-Testung bestätigt, geht der Fall in die Statistik des Landkreises ein und wird an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Obwohl positive Schnelltest-Ergebnisse an das Gesundheitsamt gemeldet werden, gehen also nur Personen in die Corona-Statistik ein, die mittels PCR-Testung positiv getestet wurden. Ist das PCR-Ergebnis negativ, sind die betroffenen Personen und der zugehörige Haushalt nicht mehr quarantänepflichtig.
Rund zwei Wochen nach dem Start der Schnelltests wurden unter anderem durch die DRK-Kreisverbände Buchen und Mosbach im Auftrag mehrerer Kommunen schon einige tausende Tests durchgeführt. Daraus resultierten 17 positive Schnelltests, die sich in der Regel dann auch als Corona-Infektionen bestätigt haben.
„Wir begrüßen den großflächigen Einsatz von Schnelltests, da es uns so gelingt, symptomlos Infizierte möglichst schnell zu isolieren, bevor sie weitere Menschen, möglicherweise sogar aus Risikogruppen, anstecken. Das ist gerade in der dritten Welle mit den Mutationen ganz entscheidend. Mittelfristig wird entgegen landläufiger Vermutungen so die Inzidenz natürlich sinken“, betont die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Martina Teinert.
Dass derzeit nur wenige Infizierte durch die Schnelltests gefunden werden, liege an der glücklicherweise vergleichsweise niedrigen Inzidenz im Landkreis. Das bedeutet, dass die meisten positiven Fälle derzeit Menschen sind, die Symptome entwickelt haben und dann beim Arzt abgestrichen wurden, erklärt Teinert.
Entschieden tritt sie auch einer weiteren Annahme entgegen, die seit dem flächendeckenden Einsatz der Schnelltests häufig verbreitet wird: „Wenn sich eine infizierte Person während ihrer Infektion mehrfach testen lässt, zählt der Fall nach der PCR-Bestätigung selbstverständlich nur einmal in die Statistik. Dieselbe Person kann nur im Falle einer klar abgrenzbaren erneuten Infektion, gegebenenfalls mit einer Mutation, zweimal in die Statistik eingehen“, so Teinert.
Teinert fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, sich vor allem anlassbezogen mittels Schnelltest testen zu lassen: „Ein Schnelltest ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man Kontakt mit anderen Menschen in geschlossenen Räumen hat, also beispielsweise beim klassischen Besuch von älteren Menschen oder Vorerkrankten.“ Klar sei aber auch, dass der Schnelltest nur ein weiteres Mittel der Pandemiebekämpfung sei und insbesondere das Tragen von Masken und das Lüften nicht ersetze.