(Archivbild: pm)
Billigheim. (pm) Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bürgermeister Martin Diblik im Alten Rathaus Billigheim den Gemeinderat und die anwesenden Zuhörer.
Fragen aus der Bürgerschaft wurden vom Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass die Nutzung des Pfarrsaals in Katzental nach einem möglichen Kauf durch die Gemeinde durch die bisherigen Nutzer im Sinne des gesellschaftlichen Lebens vor Ort wie bisher fortgeführt wird, neuralgische Punkte bei Starkregenereignissen festgelegt sind und eine künftige Sanierung der Schefflenztalstraße (L 526) sich in Abstimmung mit dem Land als Straßenbaulastträger befindet. Die Anregungen, eine verbesserte fußläufige Erreichbarkeit des ALDI-Marktes ebenso zu überprüfen wie den Rückschnitt der Weide am Schlossparkteich wurden von ihm aufgenommen.
Danach stand der Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Brentanostraße 12 (Kindergarten und Pfarrsaal) auf der Tagesordnung. Im Kindergarten St. Katharina in Katzental stehen Investitionen an, um die Zukunftsfähigkeit des Kindergartens zu sichern. Hierzu sieht es die Gemeinde Billigheim als sinnvoll an, das entsprechende Grundstück sowie Gebäude von bisherigen Eigentümer, der katholischen Kirchengemeinde zu erwerben.
Aufgrund der räumlichen Situation empfiehlt sich hierbei der Erwerb des gesamten Gebäudekomplexes. Dies umfasst neben dem Kindergarten auch den Pfarrsaal. Gespräche über den Kauf wurden mit der Verrechnungsstelle Obrigheim geführt und es konnte ein Kaufangebot von 270.000 € verhandelt werden, wobei der Verkaufserlös laut Verrechnungsstelle vor Ort Verwendung finden wird. Nach dem Erwerb ist geplant, dass die Nutzung der genannten Räumlichkeiten wie bisher gewährleistet ist.
Der Gemeinderat beschloss den Erwerb des Gebäudes und Grundstücks Brentanostraße 12 Flst. 3122, zum Preis von 270.000 € zzgl. Grunderwerbs- und Notarkosten, wobei der Eigentumsübergang schnellstmöglich, frühestens aber zum 01.01.2025, erfolgen soll.
Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes erklärte der Bürgermeister, dass er sich bei der Bürgermeisterwahl 2025 erneut bewerben werde und übergab daher den Vorsitz für die diesbezüglichen Tagesordnungspunkte an seine 1. Stellvertreterin Frau Eva-Maria Grimm.
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Weiter wurde die Bildung der Wahlbezirke und Festlegung der Wahlräume für die Bürgermeisterwahl 2025 behandelt. Folgende Wahlbezirke und Wahlräume wurden durch den Gemeinderat festgelegt:
- 01 Allfeld, Mehrzweckhalle, Höchstberger Straße 20
- 02 Billigheim, Rathausfoyer, Sulzbacher Straße 9
- 03 Katzental, Pfarr- und Gemeindesaal, Brentanostraße 12
- 04 Sulzbach, Foyer Sport- und Festhalle, Dallauer Straße 2
- 05 Waldmühlbach, Dorfgemeinschaftshaus, Kastanienstraße 6
Danach wurde die Festsetzung des Wahltermins und Stichwahltermins für die Bürgermeisterwahl 2025 thematisiert. Gemäß Gemeindeordnung ist die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchzuführen. Bei der Festlegung des Wahltags ist gleichzeitig auch der Tag der etwaigen Stichwahl zu bestimmen.
Der Gemeinderat beschloss, den Wahltag der Bürgermeisterwahl 2025 auf Sonntag, den 19. Januar 2025 und eine etwa notwendig werdende Stichwahl auf Sonntag, den 02. Februar 2025 festzusetzen.
Im Anschluss ging es um die Bestellung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2025. Da Martin Diblik wieder antritt, kann er dem Ausschuss nicht angehören, daher wählte der Gemeinderat Michael Hany zum Vorsitzenden und Nico Fischer zum Stellvertreter. Beisitzer sind Thomas Blum, Daniel Fichter und Urban Fuchs, Stellvertreter sind Torsten Heininger, Katharina Neuberger und Rolf Nohe.
Als nächstes wurde über die Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2025 entschieden. Die Einreichungsfrist von Bewerbungen beginnt am Samstag, den 09. November 2024 erfolgt. Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl wurde vom Rat auf Montag, den 23. Dezember 2024, 18:00 Uhr, festgesetzt.
Die Kapitalerhöhung der Gemeinde Billigheim an der Neue Energie Billigheim GmbH & Co. KG war anschließend Gegenstand der Beratungen. Im Gesellschaftsvertrag waren die Kommanditeinlagen bisher wie folgt verteilt:
99.000 € ZEAG Energie AG (99 %) und 1.000 € durch die Gemeinde Billigheim (1 %)
Die Kommanditisten sind entsprechend dem Anteil ihrer jeweiligen Kommanditeinlage am Kommanditkapital am Vermögen, Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Zur Finanzierung der PV-Anlage hat die ZEAG Energie AG ein kurzfristiges Gesellschafterdarlehen gewährt. Bei einer Investitionssumme von 8.200.000 € soll jetzt eine Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu 3.280.000 € (40 % Eigenkapital, 60 % Fremdkapital) erfolgen.
Bei einer quotalen Erhöhung würden insgesamt folgende Beträge in die Gesellschaft eingebracht werden: 3.247.200 € durch die ZEAG Energie AG (99 %) und 32.800 € durch die Gemeinde Billigheim (1 %). Der Gemeinderat beschloss, die Kapitalerhöhung i.H.v. 31.800,00 € der Gemeinde Billigheim an der Neue Energie Billigheim GmbH & Co.KG durchzuführen.
Ebenfalls wurde für die Neue Energie Billigheim GmbH & Co KG über die Zustimmung zur Aufnahme des weiteren Gesellschafters “BürgerEnergiegenossenschaft Bauland eG” (BEG) und den Beitritt der Gemeinde Billigheim zur “BürgerEnergiegenossenschaft Bauland eG” beraten. Die Freiflächenphotovoltaik-Anlage im Gewann „Büchlein“, Gemarkung Waldmühlbach wird ist im Juni 2024 ans Netz gegangen. Gebaut wurde die Anlage von der Neue Energie Billigheim GmbH & Co. KG (NEB).
Das gemeinsame Modell sieht vor, dass sich die Bürgerschaft an diesen Anlagen beteiligen kann. Dies geschieht im Rahmen einer B. Die Bürgerenergiegenossenschaft kauft Anteile an der NEB und damit an der Freiflächenphotovoltaik-Anlage. Hierfür ist vorab die Zustimmung der Gemeinde Billigheim erforderlich. Es ist bekannt, dass der bürokratische Aufwand für Gründung und Prüfung einer solchen Genossenschaft relativ hoch ist und auch die Prüfungskosten die Rentabilität für die Genossen negativ beeinflussen.
Es wäre daher sinnvoll, interkommunal zu agieren, d.h. größere Genossenschaften zu gründen oder existierenden Genossenschaften beizutreten. Hierzu wurden Gespräche mit umliegenden Gemeinden geführt, mit dem Ergebnis, dass anstelle einer gemeinsamen Neugründung der Beitritt an existierende Genossenschaften bevorzugt wird. Die Gemeinde Roigheim ist zwischenzeitlich der BürgerEnergiegenossenschaft Bauland beigetreten, welche sich somit auf die Städte und Gemeinden Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Roigheim, Rosenberg und Seckach erstreckt.
Die BEG Bauland würde die Bürgerschaft unserer Gemeinde zu Informationsveranstaltungen einladen, in der die Möglichkeit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen erläutert wird. Der Gemeinderat beschloss, der Aufnahme des weiteren Gesellschafters „BEG Bauland eG“ in die Neue Energie Billigheim GmbH & Co KG zuzustimmen. Außerdem wurde der Beitritt der Gemeinde Billigheim bei der „BürgerEnergiegenossenschaft Bauland eG“ beschlossen.
Des Weiteren stand die Bezuschussung von anstehenden Ortsjubiläen auf der Tagesordnung. Aufgrund des bevorstehenden 1250-jährigen Jubiläums des Ortsteils Sulzbach im kommenden Jahr, soll eine Entscheidung über die Bezuschussung dieser Festlichkeiten getroffen werden. Ein vielseitiges und attraktives Programm, welches die gesamte Bürgerschaft zum Mitfeiern einlädt, befindet sich bereits in fortgeschrittener Planung durch die Sulzbacher Vereine. Im Jahr 2030 steht ebenso das 1250-jährige Jubiläum des Ortsteils Allfeld an, so dass hier ebenfalls bereits eine Bezuschussung in Aussicht gestellt werden könnte.
Da von ähnlichen Grundkosten auszugehen ist, wird vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des dann zuständigen Gemeinderates vorgeschlagen, denselben Betrag anzusetzen. Der Gemeinderat beschloss, jeweils 15.000 € als Unterstützung für die o.g. Ortsteiljubiläen im Jahr 2025 (Sulzbach) und 2030 (Allfeld) zur Verfügung zu stellen und in den jeweiligen Haushaltsplänen für die Jubiläen einen Betrag in Höhe von 20.000 € einzustellen.
Im Anschluss wurde über den Antrag nach den Vereinsförderrichtlinien: Zuschuss 75-jähriges Jubiläum VDK-Ortsverband Waldmühlbach beraten. Der VDK-Ortsverband beantragte einen Zuschuss im Sinne der Vereinsförderrichtlinien zum 75-jährigen Bestehen des VDK-Ortsverbandes Waldmühlbach.
Die Vorgabe, eine öffentliche Veranstaltung durchzuführen wird erfüllt, da eine Jubiläumsfeier für Sonntag, den 22.09.2024 im Dorfgemeinschaftshaus in Waldmühlbach stattfinden wird. Der Gemeinderat beschloss, dem VDK-Ortsverband Waldmühlbach zum 75-jährigen Jubiläum eine freiwillige Jubiläumsgabe in Höhe von 375 € zu gewähren.
Nachfolgend wurde der Spendenannahme in Höhe von 1.485,04 € durch den Gemeinderat zugestimmt und hierfür gedankt.
Unter dem abschließenden Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende über die im Amtsblatt veröffentlichte Verzögerung bei der Fertigstellung der Schultreppe im Ortsteil Billigheim. Zudem bedankte sich der Vorsitzende sehr bei den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Kinderferienprogramme und den Mitarbeiterinnen der gemeindlichen Sommerferienbetreuung für Ihren Einsatz in unserer Gemeinde.
Aus der Mitte des Rates wurde die gemeindliche Grünpflege thematisiert und angeregt, auf den Verzicht von Elterntaxis auf dem Schulweg hinzuweisen. Zudem wurde angeregt, darauf hinzuweisen, private Mähroboter aus Gründen des Tierschutzes nachts abzuschalten.