(Symbolbild – Pixabay)
Billigheim. Bürgermeister Martin Diblik begrüßte zu Beginn der jüngsten Gemeinderatssitzung im Alten Rathaus Billigheim die Mitglieder des Gremiums und die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer.
Erster Beratungspunkt war die gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau mit der Fiber Europe Management GmbH. Seit 2021 verfolgt der Neckar-Odenwald-Kreis mit der BBV Deutschland GmbH (Marke „toni.“) das Ziel, ein flächendeckendes Glasfasernetz ohne öffentliche Mittel zu errichten. Der Ausbau ist jedoch ins Stocken geraten, insbesondere im Bauland und damit auch in Billigheim.
Da die BBV aus wirtschaftlichen Gründen dort voraussichtlich nicht weiter aktiv sein wird, hat die Fiber Europe Management GmbH ihr Interesse signalisiert, künftig selbst als Bauausführer, Investor und Vermarkter aufzutreten. Mit einem sogenannten „Stufenschleifverfahren“ will das Unternehmen schneller und kostengünstiger arbeiten als mit klassischem Tiefbau. Der Neckar-Odenwald-Kreis hat bereits eine gemeinsame Erklärung mit dem Unternehmen unterzeichnet.
Der Gemeinderat Billigheim stimmte der gemeinsamen Erklärung zu. Die Fiber Europe Management GmbH plant Informationsveranstaltungen für die Bürgerschaft und möchte spätestens im kommenden Frühjahr mit dem Ausbau beginnen.
Bebauungsplan „Lagerhaus/Bahnhof“
Im nächsten Punkt stand der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Lagerhaus/Bahnhof“ im Ortsteil Billigheim auf der Tagesordnung. Ziel ist eine städtebauliche Neuordnung des Areals rund um das Lagerhaus und das ehemalige Bahnhofsgelände. Das Gebiet ist derzeit durch eine gemischte Nutzungsstruktur mit teilweise brachliegenden Flächen und unklaren Verhältnissen geprägt.
Da die vorhandenen gewerblichen Nutzungen vielfach nicht mehr rentabel sind, soll eine Umstrukturierung zugunsten neuer Wohnnutzungen erfolgen. So soll eine städtebaulich geordnete Entwicklung ermöglicht und das Konfliktpotenzial zwischen Wohnen und Gewerbe reduziert werden. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans „Lagerhaus/Bahnhof“ im Ortsteil Billigheim.
Veränderungssperre für das Plangebiet
Zur Sicherung der mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele beschloss der Gemeinderat zudem eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. Damit sollen planungswidrige Bauvorhaben und ungewollte Nutzungsänderungen verhindert werden. Die Sperre soll außerdem die geplante Wohnnutzung und städtebauliche Qualität im Gebiet absichern.
Auftragsvergaben für das neue Rathaus
Weiterhin beschloss der Gemeinderat mehrere Auftragsvergaben für den Umbau, die Sanierung und Erweiterung des Michaelsheims zum neuen Rathaus mit Bürgersaal. Den Zuschlag für die Trockenbauarbeiten erhielt die Firma Maric Trockenbau GmbH aus Mosbach mit einer Angebotssumme von 207.377,73 Euro. Das Gewerk „Stützmauer Außenanlage“ wurde an die Firma Dieter Metz Baubetreuung aus Billigheim vergeben, deren Angebot bei 30.792,44 Euro lag.
Elternumfrage in den Kindergärten
Abschließend informierte Bürgermeister Diblik, dass derzeit eine Elternumfrage zum Betreuungsangebot in den Kindergärten durchgeführt wird. Diese richtet sich an Eltern aktueller und zukünftiger Kindergartenkinder und läuft bis zum 31. Oktober 2025. Eine Teilnahme ist unter anderem über die Homepage der Gemeinde Billigheim möglich.
