Zensus 2011: Was steckt dahinter?

Neckar-Odenwald-Kreis. Die Europäische Union hat alle Mitgliedsstaaten im Jahr 2011 zur Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, eines Zensus verpflichtet. Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, in einer Stadt oder einer Gemeinde leben, wie sie wohnen und arbeiten. In Deutschland ist der Stichtag der 9. Mai 2011.

Die letzte Volkszählung fand in den alten Bundesländern im Jahr 1987, in den neuen Bundesländern sogar schon 1981 statt. Vieles hat sich seither verändert. Korrekte Daten sind aber die Grundlage für Planungen und für viele wichtige Entscheidungen.

In Deutschland wird beim Zensus 2011 erstmals ein registergestütztes Verfahren eingesetzt. Dabei werden, im Unterschied zu 1987, nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern soweit wie möglich bereits vorhandene Daten aus Registern für statistische Zwecke genutzt. Die Mehrheit der Bevölkerung wird beim Zensus 2011 gar keine Auskunft geben müssen. Allerdings sind auch nicht alle Angaben aus den Registern präzise und aktuell. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse und zur Gewinnung von Daten, für die es keine Register gibt, sind deshalb ergänzende Befragungen vorgesehen. Gebäude- und Wohnungseigentümer wurden bereits postalisch befragt, bundesweit knapp zehn Prozent der Bevölkerung werden bei der Haushaltebefragung interviewt und schließlich wird es auch in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften – wie Alten- und Studentenwohnheimen oder Justizvollzugsanstalten – Befragungen geben.  Dies alles gilt auch für den Neckar-Odenwald-Kreis.

Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben und müssen beantwortet werden. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (freiwillige Angabe) , Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit. Nach dem Einkommen wird nicht gefragt.

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung geht es um die Art des Gebäudes (bspw. Wohngebäude oder Geschäftshaus mit Wohnung), die Zahl der Wohnungen und ähnlichem. Fragen zur Wohnung betreffen beispielsweise die Wohnungsnutzung (vom Eigentümer bewohnt oder vermietet), die Fläche, die Zahl der Räume, die Anzahl der Bewohner usw.

Ganz wichtig: Wie bei allen anderen amtlichen Statistiken werden auch beim Zensus 2011 statistische Geheimhaltungsregeln und der Datenschutz strikt eingehalten. Dazu gehört das Verbot, Angaben aus den Erhebungen in die Verwaltung zurückfließen zu lassen. Informationen fließen also beim Zensus nur in eine Richtung: aus den Registern oder den Befragungen hin zum Statistischen Landesamt. Daten dürfen nie an Dritte weitergegeben werden, auch nicht ans Finanzamt, die Polizei oder die Meldestellen. Persönliche Angaben der Bürgerinnen und Bürger werden den abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik nicht verlassen. Einzelangaben werden geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Auch beim Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach ist eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Der dortige Erhebungsstellenleiter, Alfons Friessling, steht für Rückfragen zur Verfügung und ist unter der Telefonnummer 06261/84-1372 oder per Mail unter Alfons.Friessling@Neckar-Odenwald-Kreis.de zu erreichen.

Infos im Internet:
www.zensus2011.de
www.statistik-bw.de

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