Neckar-Odenwald-Kreis. Der Neckar-Odenwald-Kreis kommt mit seinem Optionsantrag zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II nicht zum Zuge. Das hat Sozialministerin Dr. Monika Stolz jetzt in einem Schreiben an Landrat Dr. Achim Brötel mitgeteilt. Zwar habe der Neckar-Odenwald-Kreis seine grundsätzliche Eignung zur Übernahme der Aufgaben nachweisen können. Gleichwohl befinde sich der Kreis aber nicht unter den sechs am höchsten gereihten Antragstellern. Um die sechs zusätzlich auf Baden-Württemberg entfallenden Optionsplätze hatten sich insgesamt 13 Stadt- und Landkreise beworben.
Landrat Dr. Achim Brötel hat in einer ersten Bewertung die Entscheidung des Landes bedauert: „Wir wollten mit der Option ausdrücklich noch mehr Verantwortung für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik übernehmen und hätten auch alle Voraussetzungen dafür mitgebracht. Aus unserer Sicht wäre damit nicht zuletzt auch eine deutliche Stärkung des Neckar-Odenwald-Kreises verbunden gewesen. Wir sehen das Ganze andererseits aber natürlich sportlich und werden uns jetzt erst recht mit ganzer Kraft zusammen mit der Arbeitsagentur Tauberbischofsheim in der gemeinsamen Einrichtung “Jobcenter Neckar-Odenwald” unter der Leitung von Geschäftsführer Jochen Münch für die betroffenen Menschen einsetzen”. Das unterstreicht auch Stefan Beil, der Vorsitzende der Geschäftsleitung der Arbeitsagentur Tauberbischofsheim: „Wir haben schon in der Vergangenheit hervorragend in der NOA zusammengearbeitet. Es gibt deshalb überhaupt keinen Grund, warum das künftig im Jobcenter Neckar-Odenwald anders sein sollte. Für die Betroffenen ändert sich dadurch ohnehin nichts. Für sie werden wir auch weiterhin in Mosbach und Buchen gemeinsam zur Verfügung stehen”.
Der Kreistag des Neckar-Kreises hatte einstimmig für den Optionsantrag votiert, der auch vom Kreisverband des Gemeindetags unterstützt worden war. Die sechs zusätzlichen Optionsplätze gehen nach dem Willen der Landesregierung jetzt aber an den Enzkreis, den Landkreis Ludwigsburg, den Ostalbkreis, die Stadt Pforzheim, den Landkreis Ravensburg und die Landeshauptstadt Stuttgart.