Berlin. (pm) Nach hitziger Debatte hat der Bundestag am Freitag die Einführung des Betreuungsgeldes beschlossen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Alois Gerig begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Familien erhalten nun freie Wahl, ob sie ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause oder in einer öffentlich geförderten Einrichtung betreuen lassen wollen.“
Der Ausbau von Betreuungsplätzen, auf die Kleinkinder ab dem 01. August 2013 einen Rechtsanspruch haben, wird vom Bund bereits massiv gefördert. „Dies ist absolut notwendig, damit Mütter und Väter Familie und Beruf besser vereinbaren können“, betont Alois Gerig. Mit dem Betreuungsgeld werde nun zusätzlich gewährleistet, dass die frühkindliche Eigenerziehung wertgeschätzt und nicht benachteiligt wird. „Familien sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen – deshalb sind Diffamierungen durch die Opposition völlig fehl am Platz“, so Alois Gerig.
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in eine Betreuungseinrichtung geben. Ab dem 01. August 2013 werden monatlich 100 Euro, ab dem 01. August 2014 und 150 Euro gezahlt. Es wird nicht vorausgesetzt, dass ein Elternteil auf seine Berufstätigkeit verzichtet. Mit dem Geld können Eltern auch eine private Betreuung organisieren.
Familien, die die Leistung nicht bar ausgezahlt bekommen wollen, können das Geld zur privaten Altersvorsorge oder für einen Bildungssparplan zugunsten ihrer Kinder nutzen. In beiden Fällen gibt es einen Bonus von 15 Euro pro Monat. Für Alois Gerig ist die Ausgestaltung des Betreuungsgeldes gelungen: „Das Betreuungsgeld stärkt die Familien.“