2.800 Fahrzeuge mit „MGH“-Kennzeichen

Landratsamt zieht nach drei Monaten Bilanz

Main-Tauber-Kreis. (lra) Vor drei Monaten, am 7. Januar, hat das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erstmals wieder Fahrzeuge auf das Kennzeichen „MGH“ zugelassen. Bis Freitag, 4. April, wurden insgesamt 2796 „MGH“-Kennzeichen vergeben. Der erwartete große Ansturm in den ersten Wochen blieb aus, jedoch nähert sich die Zahl der „MGH“-Kennzeichen den fast 3300 Reservierungen, die vor dem 7. Januar vorgenommen wurden, langsam an.

Insgesamt wurden bis vergangenen Freitag 1414 Fahrzeuge von „TBB“ auf „MGH“ umgekennzeichnet. Diese Möglichkeit wurde in der Zulassungsstelle Wertheim neunmal genutzt und in Tauberbischofsheim 47 Mal. Alle anderen Umkennzeichnungen wurden in Bad Mergentheim vorgenommen.

Der nachfragestärkste Tag der Woche ist nach wie vor der Donnerstag, da die Zulassungsstellen an diesem Tag durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet haben. Der erste Donnerstag seit der „MGH-Einführung“, der 9. Januar, war mit 158 Umkennzeichnungen der nachfragestärkste Tag insgesamt. Inzwischen hat die Nachfrage deutlich nachgelassen, so dass am vergangenen Donnerstag, 3. April, beispielsweise nur noch 16 Umkennzeichnungen von „TBB“ auf „MGH“ vorgenommen wurden.




Wenn zum Beispiel ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zugelassen wird, besteht für alle Bürger des Main-Tauber-Kreises ebenso freie Auswahl zwischen einem „TBB“- und einem „MGH“-Kennzeichen. Hierbei wurden seit 7. Januar bis Freitag, 4. April, insgesamt 1382 „MGH“-Kennzeichen vergeben, davon 1231 in der Zulassungsstelle Bad Mergentheim, 99 in Tauberbischofsheim und 52 in Wertheim. Somit ergibt sich die Gesamtzahl von 2796 Fahrzeugen mit dem Kennzeichen „MGH“ im Main-Tauber-Kreis.

Die Wiedereinführung des „MGH“-Kennzeichens ist durch eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung im vergangenen Jahr möglich geworden. Seitdem besteht die rechtliche Möglichkeit, in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen früher gültige Kennzeichen, wie im ehemaligen Landkreis Mergentheim das Kennzeichen „MGH“, wieder einzuführen. Nach der Entscheidung des Kreistags des Main-Tauber-Kreises für die Wiedereinführung lässt das Landratsamt seit 7. Januar wieder Fahrzeuge mit „MGH“-Kennzeichen zu.

Bei einer Umkennzeichnung von „TBB“ auf „MGH“ fallen Gebühren ab ca. 27 Euro an. Die Gebühr erhöht sich entsprechend, wenn im Zusammenhang mit der Umkennzeichnung Fahrzeugpapiere erneuert werden müssen oder beispielsweise ein Wunschkennzeichen reserviert worden ist. Hinzu kommen die Kosten für das Prägen der Kennzeichen durch private Unternehmen.

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