Volles Haus bei Auftaktveranstaltung in Mosbach
Mosbach. (ihk) Mit einer Auftaktveranstaltung im Haus der Wirtschaft in Mosbach ging das IHK-Aktionsprogramm zur Integration von Flüchtlingen in die nächste Runde. Über die Möglichkeit einer Beschäftigung von Flüchtlingen und vor allem über die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden rund 50 Unternehmensvertreter informiert. Eine IHK-Umfrage hatte ergeben, dass viele Mitgliedsunternehmen großes Interesse daran haben, Flüchtlinge zu beschäftigen oder sich sozial zu engagieren. Aktuell leben im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar 18.000 Flüchtlinge, mehr als 2.000 davon im Neckar-Odenwald-Kreis. Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen bei der Integration von Flüchtlingen. Dazu wurden kürzlich zwei weitere Mitarbeiter im Bereich Berufsbildung eingestellt, die sich um die Integration von Flüchtlingen in Praktika, Einstiegsqualifizierungen bis hin zur Vermittlung in eine duale Ausbildung kümmern. Der sogenannte Lotse ist dabei zukünftig Ansprechpartner für Unternehmen, die Interesse daran haben, Flüchtlinge zu beschäftigen. Der Kümmerer steht den Flüchtlingen mit Rat und Tat zur Seite.
Sensibilisiert für das Flüchtlings-Thema wurden die Zuhörer der Auftaktveranstaltung in Mosbach durch einen Vortrag von IHK-Vollversammlungsmitglied Brigitte Reichart-Stalinger. Die Betreiberin des Art Hotels Neckar in Neckargemünd beschäftigte einen Flüchtling aus Gambia und erlebte hautnah, wie dieser wieder abgeschoben werden sollte. „Er war sehr motiviert und zuverlässig. Mit Hilfe einer rechtlichen Beratung, unter anderem durch die IHK, konnte die Abschiebung verhindert werden. Unternehmern kann ich nur raten: Sichern sie sich vor der Beschäftigung eines Flüchtlings ab, ob der Aufenthaltsstatus geklärt ist. Wir alle sind gefordert aktiv zu werden und uns zu engagieren. Junge, tatkräftige Menschen werden hier gebraucht“, richtete sie zugleich einen Appell an die anwesenden Firmenvertreter. Die Beschäftigung von Flüchtlingen wirft für Arbeitgeber zahlreiche rechtliche Fragestellungen auf. Welche Personen sind schutzbedürftig und warum? Wie erkenne ich als Arbeitgeber, ob ein Flüchtling ein Aufenthaltsrecht besitzt? Fragestellungen, mit denen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer zwingend vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrages beschäftigen sollten. Dies verdeutlichten auch Patrick Mandl und Holger Simonides von der Bundesagentur für Arbeit. „Prüfen sie vor einer Beschäftigung die Aufenthaltsdokumente der Flüchtlinge. Wenn sie sich dann immer noch unsicher sind, fragen sie bei der Ausländerbehörde nach“, riet Mandl den Zuhörern. Zugleich verwies er darauf, dass die Sprachkompetenzen der Flüchtlinge der Schlüssel zum Erfolg ist. Im Rahmen der Fragestellung „was können Arbeitgeber bei der Integration von Flüchtlingen leisten“ informierte Harald Töltl, IHK Geschäftsführer Berufsbildung, zuletzt über ein 3-stufiges Verfahren der Beschäftigung. Idealerweise führe eine Anstellung von Flüchtlingen über ein Praktikum, eine intensive Einstiegsqualifizierung von sechs bis zwölf Monaten im Unternehmen hin zu einer dualen Ausbildung.
Weitere Informationen zur Beschäftigung von Flüchtlingen unter www.rhein-neckar.ihk24.de, Nummer: 3123968
Die Referenten Samuel Gruber, adjuga Rechtsanwaltsgesellschaft, Mario Klein, IHK Flüchtlingskoordinator, Brigitte Reichert-Stalinger, Betreiberin Art Hotel Neckar, Harald Töltl, IHK-Geschäftsführer Berufsbildung, Holger Simonides sowie Patrick Mandl, Agentur für Arbeit (von links) informierten rund 50 Unternehmensvertreter bei der Auftaktveranstaltung des IHK-Aktionsprogramms für Flüchtlinge in Mosbach. (Foto: IHK Rhein-Neckar)