Charlotte Schneidewind-Hartnagel MdL: Land investiert in Hochwasserschutz und Wasserversorgung in neun Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis
(ots) Die Landesregierung unterstützt bei der Wasserwirtschaft und Altlasten flächendeckend die Kommunen in Baden-Württemberg mit 111 Millionen Euro, wovon auch viele Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis profitieren. „In Aglasterhausen und Neunkirchen kann mit insgesamt 54.000 Euro Landesanteil die vertiefte Sicherheitsüberprüfung der Hochwasserrückhaltebecken begonnen werden“, erklärt die Abgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel. „ Ich freue mich, dass dieses wichtige Projekt nun umgesetzt werden kann“, sagt Schneidewind-Hartnagel.
„Neben Hochwasserschutzprojekten können mit den Landeszuschüssen auch kommunale Abwasserprojekte sowie Projekte zur Wasserversorgung in Mudau, Fahrenbach, Limbach, Buchen, Hardheim, Osterburken und Neckargerach realisiert werden. In Osterburken zum Beispiel werden dafür vom Land 3.956.200 Euro zur Verfügung gestellt“, ergänzt Schneidewind-Hartnagel. Im Neckar-Odenwald-Kreis können Fördermittel von zusammen 6.153.900 Euro abgerufen werden. „Zusammen mit den Eigenmitteln vor Ort sollten Hochwasserschutz und Wasserversorgung jetzt umgesetzt werden“, ist Abgeordnete Schneidewind-Hartnagel überzeugt.
Für die Kommunen gibt es im Land einen Fördertopf mit 111 Millionen Euro. 45,5 Millionen Euro stehen bereit, damit Kommunen im Land ihre Abwasserbeseitigung modernisieren können. Mit rund 38,5 Millionen Euro unterstützt das Land kommunale Maßnahmen im Bereich Wasserbau und Gewässerökologie. Damit die Städte und Gemeinden ihre Wasserversorgung verbessern können, stellt ihnen das Land 13 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind Fördermittel in Höhe von rund 14 Millionen Euro eingeplant. Welche größeren Maßnahmen gefördert werden sollen, wird von einem Verteilungsausschuss Mitte des Jahres bewertet und entschieden.
Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2016“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.