Wegen versuchten Totschlags vor Gericht

 Seckach/Mosbach. (pm) Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft einem 27-jährigen, deutschen Angeklagten vor, in Seckach folgende Straftat begangen zu haben: Am 26.04.2015, nach dem Genuss alkoholischer Getränke, habe er den 34-jährigen Geschädigten mit Faustschlägen gegen den Kopf traktiert. Nachdem die Mutter des Geschädigten dazwischen gegangen sei, habe der Angeklagte zunächst den Rückzug angetreten um sich mit einem Messer zu bewaffnen. Nachdem er solchermaßen bewaffnet wieder am Tatort eingetroffen war, habe er seinem Opfer sechs Messerstiche beigebracht, um dieses zu töten. Der Geschädigte wurde durch die Stiche unter anderen an der Leber verletzt. Ohne das schnelle Eingreifen der von dritter Seite alarmierten Rettungskräfte und einer Notoperation, wäre das Opfer gestorben. Neben den Schnittverletzungen verlor der Geschädigte zwei Zähne, erlitt einen Nasenbeinbruch, ein Brillenhämatom und eine Lippenverletzung.

Nach einem Suizidversuch des Angeklagten wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Adelsheim vom 27.05.2015 die vorläufige Betreuung des Angeklagten angeordnet. Der Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Mosbach gegen den Angeklagten wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. 

Die Große Strafkammer ist mit dem Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Ganter, zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Zu dem Termin ist der Geschädigte als Nebenkläger geladen. Außerdem sind zu dem Termin am 28.04.2016, 8.30 Uhr, sechs Zeugen  und zwei  Sachverständige geladen.

Der Angeklagte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

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