Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) nimmt ihre Arbeit auf
Tauberbischofsheim (pm) Die neu gegründete Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB-Stelle) im Bereich der psychiatrischen Versorgung im Main-Tauber-Kreis hat jetzt ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine Anlaufstelle für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige, aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im psychiatrischen Hilfesystem.
„Es ist bisher einmalig in der psychiatrischen Versorgung, dass eine solche Stelle die Teilhabe der Betroffenen und ihrer Angehörigen zulässt“, sagte Elisabeth Krug. Sie bezeichnete es als „neu und aufregend“, dass die hauptamtliche Arbeit des SpDi und der Patientenfürsprecherin nun von Ehrenamtlichen unterstützt wird. „Aber daraus ergibt sich auch die Verantwortung, etwas Gutes daraus zu machen.“
Patientenfürsprecherin Mercedes Silva Mendoza zeigte sich überzeugt, „dass wir als Gremium mehr erreichen können als bisher“. Das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz des Landes sieht die Einrichtung der IBB-Stellen verpflichtend vor. Haupt- und Ehrenamtliche sollen darin – jeweils mit ihren eigenen Qualifikationen – gleichberechtigt zusammenarbeiten.
Die IBB-Stelle soll ab sofort eine Lotsenfunktion im psychiatrischen Hilfesystem übernehmen. Dabei soll sie als unabhängige Anlaufstelle unvoreingenommen Beschwerden entgegen nehmen und somit die Arbeit der Patientenfürsprecherin verstärken. Insgesamt soll dadurch den Betroffenen der Zugang zum Gesundheitssystem erleichtert werden. Transparenz sowie Qualitätssicherung und -kontrolle sollen gestärkt werden.
Die IBB-Stelle wendet sich an alle Menschen, die Informationen und Beratung innerhalb des psychiatrischen Hilfesystems suchen. Außerdem können sich Personen an die IBB-Stelle wenden, die als psychisch Erkrankte, als Angehörige oder als Mitarbeiter im psychiatrischen Hilfesystem Probleme mit ambulanten oder stationären Einrichtungen und Diensten sehen.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Betroffenen ihre Rechte und Bedürfnisse nicht gewahrt sehen oder sie sich ungerecht behandelt fühlen. Auch Menschen, die mit der Art ihrer Behandlung und Betreuung nicht zurechtkommen, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen oder die sich über ihre Behandlung nicht ausreichend informiert fühlen, können sich an die IBB-Stelle wenden. Das gilt insbesondere, wenn diese Probleme vor Ort nicht ohne Unterstützung gelöst werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IBB-Stelle unterliegen der Schweigepflicht. Die IBB-Stelle ist unabhängig, und ihre Mitarbeiter werden nur mit Einwilligung des jeweiligen Beschwerdeführers zuständig. Alle Anliegen und Beschwerden werden ernst genommen. Die Mitarbeiter vermitteln und suchen gemeinsam mit allen Beteiligten das Gespräch. Das Angebot ist kostenlos.
Die IBB-Stelle bietet eine regelmäßige Sprechstunde am 2. Montag im Monat, jeweils von 9 bis 11 Uhr im Konferenzraum des Gesundheitsamtes in der Albert-Schweitzer-Straße 31 in Tauberbischofsheim an. Der nächste Termin ist am Montag, 9. Januar.
Außerhalb der Sprechzeiten besteht die Möglichkeit, Anliegen unter Telefon 09341/82-5553, per Fax an 09341/82-85553 oder per Brief an die IBB-Stelle Main-Tauber-Kreis, Albert-Schweitzer-Straße 31, 97941 Tauberbischofsheim, zu übermitteln. Weitere Informationen gibt es im Internet. Dort steht auch ein Online-Beschwerdebogen zur Verfügung, mit dem ebenfalls Kontakt zur IBB-Stelle aufgenommen werden kann. Zudem besteht bei Bedarf die Möglichkeit, auch außerhalb der Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren.
Dir IBB-Stelle wird durch das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.