Neckarsulm regelt Anschlussunterbringung

Symbolbild

Flüchtlingsunterkunft in der Mecklenburger Straße wird vorerst als einzige realisiert

(snp) Die Stadt Neckarsulm reagiert erneut flexibel auf eine veränderte Quote bei der Zuweisung von Flüchtlingen und passt ihre Planungen für die Anschlussunterbringung entsprechend an. Von den drei geplanten Unterkünften für geflüchtete Menschen, die der Gemeinderat Anfang Dezember vergangenen Jahres auf Grundlage rückläufiger Flüchtlingszahlen beschlossen hat, wird nach jetzigem Stand nur die Unterkunft in der Mecklenburger Straße im Wohngebiet Neuberg gebaut.

Die in Containerbauweise geplante Unterkunft östlich der Sportanlagen an der Landesstraße 1100 in Obereisesheim wird als Reservewohnraum geplant, vorerst aber nicht gebaut. Auf den Bau der Unterkunft in der Wolgastraße in Amorbach verzichtet die Stadt ganz. An diesem Standort wird stattdessen ein Mehrfamilien-wohnhaus errichtet. Bei diesem Bauvorhaben kooperiert die Stadt eng mit der Heimstättengemeinschaft Neckarsulm/Heilbronn e.G., um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Anlass für die Neuplanung sind geänderte Anwendungshinweise zur Wohnsitzauflage, die vom Landesinnenministerium überarbeitet wurden. Demnach werden von sofort an nachziehende Familienangehörige (im privilegierten Familiennachzug) auf die jeweilige Aufnahmequote der kreisangehörigen Kommune angerechnet. Bislang ging die Stadt davon aus, Wohnraum für 118 Flüchtlinge zuzüglich Familienangehörigen in der Anschlussunterbringung bereitstellen zu müssen. Um den Familiennachzug mit einzurechnen, setzte die Stadt den Faktor eins an und kam so auf eine Quote von 236 Personen für die Anschlussunterbringung in diesem Jahr. Das Landratsamt hat jetzt entschieden, die Quote von 118 aufzunehmenden Personen für Neckarsulm vorerst nicht zu ändern. Da der Familiennachzug nach der Neuregelung in dieser Quote bereits enthalten ist, müsste die Stadt nach jetzigem Stand nur halb so viele geflüchtete Menschen aufnehmen, wie ursprünglich geplant. Das Landratsamt hat jedoch bereist angekündigt, die Quote im Laufe des Jahres anhand der tatsächlich zuziehenden Personen zu überprüfen und entsprechend zu korrigieren.

Bei einer Quote von 118 Personen würde das Kontingent an verfügbaren Wohnungen (städtische Bestandswohnungen plus Anmietungen auf dem gewerblichen Wohnungsmarkt) theoretisch ausreichen, um alle Flüchtlinge in diesem Jahr unterzubringen. „Wir wissen aber nicht, wie belastbar diese Quote ist“, gibt Oberbürgermeister Steffen Hertwig zu bedenken. „Der Familiennachzug bleibt ein unberechenbarer Unsicherheitsfaktor. Daher muss die Stadt weiterhin nicht nur flexibel handeln, sondern auch vorausschauend planen.“

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Planungen für die Anschlussunterbringung modifiziert und ein neues Vorgehen vorgeschlagen. Diesem Vorschlag hat der Verwaltungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung (09.02.) vorberatend für den Gemeinderat bereits einhellig zugestimmt.
Die geplante Unterkunft zur Anschlussunterbringung in der Mecklenburger Straße im Neuberg wird in jedem Fall gebaut. Sie wird je nach Bedarf mit Flüchtlingen belegt oder gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt als regulärer Mietwohnungsraum angeboten. „Damit verfügen wir über eine erforderliche Wohnraumreserve für die Anschlussunterbringung“, erläutert OB Hertwig. „Auf längere Sicht schaffen wir mit dieser Unterkunft bezahlbaren Wohnraum. Die Bauausführung, Gestaltung und energetische Qualität dieser modular geplanten Unterkunft ist so hochwertig, dass sie in jedem Fall für eine Mietwohnnutzung geeignet ist.“

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Um über eine zusätzliche Wohnraumreserve zu verfügen, treibt die Stadt die Planungen für die geplante Unterkunft in Obereisesheim weiter voran. „Wir schaffen soweit Planungs- und Baurecht, dass wir den fertigen Bauantrag aus der Schublade ziehen können, falls wir diese Unterkunft doch noch benötigen sollten“, erklärt Steffen Hertwig. „Im Hinblick auf den unsicheren Familiennachzug ist es ratsam, eine Reserve in der Hinterhand zu haben, um weiterhin flexibel agieren zu können.“

Mietwohnungsbau am Standort Wolgastraße in Amorbach geplant

Im Stadtteil Amorbach nutzt die Stadt die neue Entwicklung, um eine Initiative für mehr bezahlbaren Wohnraum zu starten. Der geplante Standort in der Wolgastraße wird mit einem Mehrfamilienwohnhaus bebaut. Ausführender Bauträger ist die Heimstättengemeinschaft. Sie erwirbt das Grundstück und garantiert, dass die Mieten innerhalb eines sozial verträglichen Rahmens bleiben. Hierfür erhält die Heimstätte einen städtischen Zuschuss. „So fördert die Stadt den Bau von bezahlbarem Wohnraum“, unterstreicht OB Hertwig. „Die Stadt und die Heimstätte sind seit vielen Jahren Partner, wenn es darum geht, neue Impulse für Wohnen und Gewerbe zu setzen. Diese Partnerschaft wird sich auch am Standort Wolgastraße bewähren.“

In dem Neubau werden unter Umständen auch ein bis zwei Wohnungen von Flüchtlingen belegt. Die meisten Flüchtlinge sollen jedoch über den gesamten Stadtteil verteilt in Wohnungen der Heimstätte unterkommen. Das 1917 gegründete Genossenschafts-unternehmen hat die Bebauung und Erweiterung der ehemaligen Bundesmustersiedlung Amorbach wesentlich mit gestaltet und verfügt insofern in diesem Stadtteil über ein größeres Kontingent an Mietwohnungen. Das Unternehmen hat der Stadt zugesagt, in diesem Jahr einige frei werdende Wohnungen sukzessive für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. „Der Wohnraum, den wir dem Markt insoweit entziehen, wird durch den Neubau in der Wolgastraße wieder ersetzt“, bekräftigt Steffen Hertwig. „An der ursprünglich für Amorbach vorgesehenen Quote von 40 geflüchteten Menschen in der Anschlussunterbringung hält die Stadt in jedem Fall fest.“
„Mit dieser Neuregelung schafft beziehungsweise belegt die Stadt nur so viel Wohnraum wie tatsächlich für die Anschluss-unterbringung benötigt wird“, führt OB Hertwig weiter aus. „Wir können so auch das Prinzip der dezentralen Unterbringung noch besser umsetzen. Indem wir Wohnflächenreserven planen, die im Bedarfsfall aktiviert werden können, erhalten wir uns den erforderlichen Handlungsspielraum. Vor allem aber schaffen wir neuen, bezahlbaren Wohnraum.“ Für 2018 will die Stadt ein generelles Modell zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum auflegen, wie Steffen Hertwig ankündigt. (snp)

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OB Hertwig appelliert an Privateigentümer: „Öffnen Sie Ihre Wohnungen für Flüchtlinge“

Bei der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen setzt die Stadt Neckarsulm verstärkt auf dezentrale Standorte und kleinere Wohneinheiten. So haben Flüchtlinge auch in städtischen Wohnungen, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind, eine Bleibe gefunden. Da das Kontingent an städtischen Wohnungen begrenzt ist, bittet OB Steffen Hertwig auch private Wohnungseigentümer in Neckarsulm um Unterstützung: „Lassen Sie freien Wohnraum nicht leer stehen, sondern öffnen Sie Ihre Wohnungen für Flüchtlinge. Sie helfen damit den geflüchteten Menschen und erleichtern ihnen die Integration. Wenn diese Menschen mitten unter uns leben, fällt es auch uns viel leichter, sie bei uns aufzunehmen und als Nachbarn zu integrieren.“

Um privaten Wohnraum für die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, wird die Stadt künftig selbst als Mieter aktiv. Vertragspartner für Privateigentümer ist die Stadt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung ermächtigt, privaten Wohnraum anzumieten und die Wohnungen dann geflüchteten Menschen in der Anschlussunterbringung zu überlassen. Als Mieter steht die Stadt dafür ein, dass die Miete pünktlich und zuverlässig gezahlt wird, und sie übernimmt auch die Haftung für das Mietobjekt. Darüber hinaus gewährleistet die Stadt die soziale Betreuung der Bewohner in den Wohnungen. Privateigentümer, die bereit sind, freien Wohnraum zu diesen Konditionen an die Stadt zu vermieten, werden gebeten, sich beim Amt für Stadtentwicklung zu melden. Ansprechpartner im Rathaus ist der Leiter der Abteilung Liegenschaften, Bernd Waldheim, Tel. 07132/35-377, E-Mail: bernd.waldheim@neckarsulm.de.

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