Bund weitet Einbruchschutzförderung aus

Symbolbild - Sonstiges

(pm) Ab 21. März gelten neue Förderbedingungen für Wohneigentümer und Mieter, die die eigenen vier Wände zum Beispiel mit einbruchsicheren Türen oder abschließbaren Fenstergriffen sichern wollen. Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden. Die Förderung beträgt zehn Prozent der Gesamtkosten und es sind Zuschüsse von maximal 1.500 Euro möglich.

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„Beim Einbruchschutz helfen oft bereits kleinere Maßnahmen, wie Zusatzschlösser oder Fenstersicherungen. Es ist deshalb wichtig, dass der Bund auch diese Maßnahmen fördert, damit sich jeder in seinen vier Wänden sicher fühlen kann, egal ob Mieter oder Eigentümer“, so die Bundestagsabgeordnete Nina Warken aus Tauberbischofsheim, die sich im Innenausschuss für die Ausweitung der Förderung miteingesetzt hat.

Bislang lag die Mindestinvestitionssumme für eine Förderung bei 2.000 Euro. Im vergangenen Jahr hat die KfW mehr als 40.000 Förderzuschüsse für Einbruchschutz ausgereicht, mit denen in rund 50.000 Wohneinheiten verschiedene einbruchhemmende Maßnahmen realisiert wurden. Seit April 2016 können nicht nur Zuschüsse, sondern auch Förderkredite mit günstigen Zinssätzen für Investitionen in den Einbruchschutz bei der KfW beantragt werden.

Infos im Internet:

www.kfw.de/zuschussportal www.kfw.de/einbruchschutz

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