
Mosbach. (pm) 2018 werden faunistische und floristische Kartierungen durchgeführt. Die ausschließlich im Außenbereich stattfindenden Kartierungen werden ab Mitte April bis Ende August 2018 stattfinden.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierern als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
(§ 52 NatSchG).