Was für Förderprogramme für die Existenzgründer gibt es?
Mit einem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt können Arbeitslose unterstützt werden, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen. Der Gründungszuschuss wird in Höhe von 300 Euro für sechs Monate zusätzlich zum ALG II oder ALG I gewährt und kann für weitere neun Monate beantragt werden. Eine Beratung beim Amt für Arbeit vor der Antragstellung ist wichtig, da ein rechtlicher Anspruch für den Zuschuss nicht besteht.
Richtige Vorbereitung für die Nutzung vom Gründungszuschuss
Bevor der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht wird, sollten Antragsteller perfekt auf die Gründung eines Unternehmens und dem dazu gehörigen Businessplan vorbereitet sein. Hierfür kann der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein genutzt werden. Die Förderung können Arbeitslose erhalten, wenn eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit geplant und damit die Arbeitslosigkeit beendet werden kann. Voraussetzung vor der Antragstellung ist, dass zum Zeitpunkt der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Wer die Grundsicherung erhält, kann beim Jobcenter Leistungen und Einstiegsgeld in die Selbstständigkeit beantragen. Wer den Antrag auf einen Gründungszuschuss stellen will, muss bei der Antragstellung folgende Unterlagen dem Arbeitsamt vorlegen:
eine Stellungnahme einer fachlich kompetenten Stelle wie HWK, IHK, Bank oder Unternehmensberatungeinen Businessplanden Nachweis über Kenntnisse der selbstständigen Arbeit, hier zählt auch die Teilnahme an einem Lehrgang für Existenzgründereine Anmeldebescheinigung der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt eine positive Bewertung vom Businessplan, da Banken nur dann Mittel bereitstellen, wenn die Tätigkeit Erfolg verspricht.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur kann eine kostenfreie Beratung durch einen Gründungsexperten genutzt werden. Der Zuschuss ist für Existenzgründer stets an den Zweck des Antrags gebunden und ist immer nur ein Teil der Finanzierung. Die klassischen Zuschüsse, die als Förderung für Existenzgründer eingesetzt werden, sind folgende:
ein Gründungszuschuss bei der Gründung einer Existenz aus der Arbeitslosigkeit, Gründer erhalten hier über einige Monateeinen Zuschuss pro Monatein Zuschuss für die Gründungsberatung Hilfe bei der Erstellung vom Businessplan oder der Beantragung von Fördermitteln wird unterstützt
Die Vorteile der staatlichen Fördermittel nutzen
Der Schritt in die Selbstständigkeit ist oft mit großem finanziellen Aufwand verbunden, hier müssen Investitionen, Betriebsmittel sowie laufende Kosten in der Startphase abgedeckt werden, bis die Umsätze groß genug sind, um alle anfallenden Ausgaben bezahlen zu können. Hier gibt es sowohl überregionale als auch regionale Fördermittel für die Existenzgründer. Für die Selbstständigkeit wird neben der passenden Geschäftsidee vor allem Geld benötigt. Bund und Länder bieten verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer an. Hier können verschiedene Kredite beantragt werden, die zinslos sind oder gar nicht zurückgezahlt werden müssen. Außerdem sollten folgende Schritte vor der Antragstellung befolgt werden:
Einen Existenzgründungskurs belegen
Zu den Beratungsangeboten vom Amt für Arbeit wird ein Lehrgang zur Existenzgründung angeboten. Hier werden Kenntnisse zu den verschiedenen Rechtsformen oder zu den Rechten und Pflichten eines Unternehmers vermittelt. Diese Existenzgründungs-Seminare werden von Industrie- und Handelskammern, von Agenturen für Arbeit oder von Handwerkskammern angeboten. Diese sollten schnellstmöglich absolviert werden, um die Voraussetzungen für eine Existenzgründung zu erfüllen.
Den Businessplan ausarbeiten
Ein weiterer wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit ist der Businessplan, dieser ist eine übersichtliche sowie ausführliche Darstellung der Ziele und Aktivitäten des künftigen Unternehmens. Zum Businessplan gehören nicht nur die Geschäftsidee, sondern auch eine Marktanalyse, eine Finanzplanung sowie die Darstellung von Risiken und Chancen des zukünftigen Unternehmens.
Aber auch nicht Arbeitslose, die sich in Zukunft selbständig machen wollen, benötigen eine positive Bewertung des Businessplanes, da die Banken nur dann Kredite bereitstellen, wenn die Geschäftsidee auch Erfolg verspricht. Um später abgesichert zu sein, können freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung helfen, um bei erneuter Arbeitslosigkeit abgesichert zu sein. Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sind Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, eine Beratung durch die Agentur für Arbeit kann helfen, ob es möglich ist, diesen Zuschuss zu erhalten.