
(Symbolbild – blickpixel/Pixabay)
Mosbach. (pm) Aufgrund der Weihnachtsfeiertage verschieben sich die Abfuhrtage, teilweise bereits nach vorne auf den Samstag, 14. Dezember. Die genauen Abfuhrtermine einschließlich der Feiertagsverschiebungen enthält für jeden Orts- und Stadtteil der grüne Entsorgungskalender von AWN und KWiN, auch abrufbar unter www.awn-online.de/kalender. Im Entsorgungskalender sind die Symbole für die nach vorne verschobenen Abfuhrtermine rot hinterlegt. Die KWiN bittet darum, bereits deutlich vor den Weihnachts-Feiertagen die Abfuhrtermine anhand des Entsorgungskalenders zu überprüfen.
In der Kernstadt Mosbach gelten folgende Vorverschiebungen:
Für den Abfuhrbezirk nördlich der B 27 verschiebt sich die Abfuhr der Restmülltonnen von regulär Montag, 16. Dezember nach vorne auf Samstag, 14. Dezember. Die Abfuhr der Gelben Säcke verschiebt sich von turnusmäßig Montag, 23. Dezember nach vorne auf Samstag, 21. Dezember. Dies ist die letzte Abfuhr der Gelben Säcke. Ab Januar 2020 findet die Abfuhr von gebrauchten Verpackungen nur noch über die Verpackungstonnen mit gelbem Deckel statt.
Für den Abfuhrbezirk südlich der B 27 mit der Innenstadt verschiebt sich die Abfuhr der Restmülltonnen von turnusmäßig Dienstag, 17. Dezember nach vorne auf Montag, 16. Dezember. Der Teil der Hauptstraße, welcher in der Fußgängerzone liegt, wird am Montag, 16. Dezember erst ab neun Uhr abgefahren, so dass die Bereitstellung der Restmülltonnen hier noch am Montagmorgen möglich ist. Die Abfuhr der Gelben Säcke verschiebt sich von turnusmäßig Dienstag, 24. Dezember nach vorne auf Freitag, 20. Dezember. Auch dies ist die letzte Abfuhr der Gelben Säcke, bevor ab Januar 2020 die Abholung der gebrauchten Verpackungen über die Gelben Verpackungstonnen beginnt.
Die Stadtverwaltung appelliert an die Anwohner, Einzelhändler, Inhaber von Geschäften usw., die Säcke nicht vor dem Abfuhrtag rauszustellen. Herumliegende Säcke hinterlassen nicht nur ein schlechtes Bild in der Altstadt und in den Straßen, sondern es widerspricht auch der Polizeiverordnung der Stadt Mosbach.