Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Odenwald-Tauber, fordert höchste Priorität für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. (Foto: pm)
Mosbach. (pm) “Schutz von Kindern und Jugendlichen muss höchste politische Priorität haben”, fordert die Bundestagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen). Ausdrücklich stellt sich die Kinderpolitikerin hinter Forderungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, sowohl im Bund als auch in den Ländern gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.
Der UBSKM, ein Amt der Bundesregierung, legte am Freitag sein „Positionspapier 2020“ vorgelegt. Darin forderte er Bund und Länder zu konkreten Maßnahmen auf. „Die Dimension der sexualisierten Gewalt gegen Kinder ist weiterhin unvorstellbar groß, deshalb muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen dauerhaft höchste Priorität haben und fortwährend weiterentwickelt werden“, sagte Schneidewind-Hartnagel, die für die Grünen der Kinderkommission des Bundestags angehört.
Sie forderte, die Arbeit des UBSKM auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und dabei auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchsadäquat zu verankern. Der UBSKM fordert für sich selbst eine regelmäßige Berichtspflicht gesetzlich zu verankern.
Das Wohl der Kinder im Mittelpunkt
„Das Wohl der betroffenen Kinder muss in den Mittelpunkt rücken“, sagte Schneidewind-Hartnagel. Benötigt würden Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhielten. Es brauche auch kindgerechte familiengerichtliche und andere Verfahren und Fortbildungen von Familienrichterinnen und -richtern und Verfahrensbeiständen. „Der Bundestag hat im Juli 2016 einstimmig beschlossen, die Qualifikationsanforderungen an Familienrichterinnen und -richter zu erhöhen – die Bundesregierung hat aber bis heute keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.“
Viele gesetzliche Grundlagen beurteilte Schneidewind-Hartnagel als grundsätzlich gut. Allerdings würden sie unzureichend umgesetzt. So zeigten die Fälle in Staufen und Münster, dass vorgesehene Kindesanhörungen nicht stattgefunden hätten.
Missbrauchsbeauftragte in den Ländern
Mit Blick auf die Bundesländer wollen die Grünen ebenso wie der UBSKM Missbrauchsbeauftragte auf Landesebene. Die Abgeordnete sprach sich auch für spezialisierte Fachberatungsstellen insbesondere im ländlichen Raum aus und machte zudem deutlich, dass die Kommunen für zusätzliche Aufgaben finanziell ausgestattet werden müssten.
Schneidewind Hartnagel stellte sich auch hinter die Forderung der grün-geführten Landesregierung von Baden-Württemberg, Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung in das erweiterte Führungszeugnis aufzunehmen.
In der Corona-Krise seien telefonische und Online-Angebote angesichts einer gestiegenen Nachfrage ausgebaut worden. „Diese Angebote müssen jetzt dauerhaft finanziell abgesichert werden“, sagte die Kinderpolitikerin.