Aufgrund zu hoher Inzidenz und diffuser Infektionslage:
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Aufgrund der Infektionslage im Neckar-Odenwald-Kreis hat das Landratsamt am Donnerstag (11.) eine nächtliche Ausgangsbeschränkung jeweils ab 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetags angeordnet. Damit folgt das Landratsamt einem Erlass des Sozialministeriums. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen der letzten Wochen werden danach durch eine inzidenzbasierte regionale Regelung abgelöst.
Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin über dem Landesschnitt, außerdem besteht ein diffuses Infektionsgeschehen, wobei auch Mutanten des Virus auftreten. Die Allgemeinverfügung tritt in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 12. Februar um 0.00 Uhr in Kraft. Die Verfügung ist bis zum 28. Februar befristet. Sie tritt bereits vorher außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Das Landratsamt informiert unter www.neckar-odenwald-kreis.de tagesaktuell über die Geltung der Ausgangsbeschränkung. Dort kann auch die Allgemeinverfügung bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.
Unabhängig von rechtlichen Regelungen bitten Landrat Dr. Achim Brötel und die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. Martina Teinert die Bevölkerung darum, dieses Jahr Fastnacht in der Kernfamilie oder in Online-Formaten zu feiern, um eine weitere Verbreitung des Virus und die Gefahr einer Infektion von Risikopatienten zu minimieren.