(Symbolbild – Bohdan Chreptak/Pixabay)
Main-Tauber-Kreis ist von Aufstallungspflicht ebenfalls betroffen**
Main-Tauber-Kreis. (pm) Im Landkreis Würzburg wurde am Donnerstag, 25. Februar, ein Verdacht auf Geflügelpest amtlich bestätigt. Es handelt sich um die hochinfektiöse Variante H5N8 des Geflügelpestvirus, das beim Geflügel tödliche verlaufende Infektionen verursachen kann. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen ist derzeit unwahrscheinlich.
Um den Ausbruchsbetrieb in Bayern wurde nun ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet, um einer weiteren Verbreitung vorzubeugen und die Hausgeflügelbestände damit zu schützen. Von dem Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist teilweise auch der südliche Main-Tauber-Kreis betroffen.
Zu den notwendigen Maßnahmen in den beiden Restriktionsgebieten wurde eine Allgemeinverfügung durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erlassen. Hier sind auch die Außengrenzen der jeweiligen Gebiete beschrieben. Unabhängig von der Einrichtung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets wurde für das Gebiet des Main-Tauber-Kreises eine kreisweite Aufstallung (Stallpflicht) ebenfalls mittels Allgemeinverfügung erlassen. Alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis sind zudem aufgerufen, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen für ihren Betrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern.
Die beiden Allgemeinverfügungen mitsamt ihren Maßnahmen sowie einer Karte der Restriktionsgebiete kann auf der Internetseite https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Aktuelles/Oeffentliche-Bekanntmachungen/ eingesehen werden. Die Verfügungen treten am Samstag, 27. Februar, in Kraft.
Die wichtigste Regelung im Sperr- und Beobachtungsgebiet ist die Pflicht, Hausgeflügel und andere in Menschenobhut gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen zu halten. Ställe dürfen nur von den Betreuungspersonen, Tierärzten oder von amtlichem Personal betreten werden. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten.
Hunde und Katzen dürfen nicht frei umherlaufen, damit sie das Virus nicht verbreiten können. Geflügel, das im Sperrgebiet gehalten wird und deren Fleisch und Fleischprodukte dürfen nicht aus dem Sperrgebiet herausgebracht werden. Darüber hinaus müssen Geflügelhalter den Standort ihres Betriebes und die Anzahl ihrer Tiere beim Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unverzüglich anzeigen.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Viren treten in zwei Varianten (gering- und hochansteckend) und in verschiedenen Untertypen auf. Eine durch Influenza-Viren hervorgerufene Erkrankung, insbesondere bei Enten und Gänsen, verursacht in der Regel nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können sich diese Viren spontan zu einer hochansteckenden Form verändern, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Wenn Geflügelhalter, auch außerhalb des Sperrbezirks oder Beobachtungsbezirks, bei ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste bemerken, müssen sie unverzüglich ihren Tierarzt oder das Veterinäramt informieren. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr Tiere pro 100 gehaltene Tiere sterben.
Dies gilt auch, wenn die Halter neurologische Symptome (zum Beispiel Teilnahmslosigkeit, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung bei Legehennen oder eine ungenügende Gewichtszunahme bei Mastgeflügel beobachten.
Das Veterinäramt wird Untersuchungen zur Herkunft und Verbreitung des Virus durchführen sowie die Betriebe im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet kontrollieren. Darüber hinaus wird die Bevölkerung gebeten, verendete Wildvögel beim Veterinäramt zur Beprobung abzugeben.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis steht Geflügelhaltern bei spezifischen Fragen, auch in Sachen Biosicherheit, unter E-Mail an veterinaeramt@main-tauber-kreis.de oder unter Telefon 07931/4827-6253 gerne zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt.
Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de zu finden.