
(Foto: Landtag Baden-Württemberg)
Informationen der Stadtverwaltung Mosbach
Mosbach. (pm) Die Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 14. März sind die ersten Landtagswahlen unter Corona-Bedingungen. Die rund 17.000 wahlberechtigten Mosbacherinnen und Mosbacher können trotz Pandemie von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme im Wahllokal abgeben – selbstverständlich unter den allgemein gültigen Hygieneregelungen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl.
Für die Wahlberechtigten, die sich für die Wahl im Wahllokal entscheiden und auch für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer soll es einen möglichst sicheren Wahltag geben. Deshalb hat das Land in der Corona-Verordnung verbindliche Regelungen für den Infektionsschutz bei Wahlen aufgenommen. Die Stadtverwaltung stattet jedes Wahllokal mit Plexiglas und Handdesinfektion aus um den Infektionsschutz bestmöglich zu gewährleisten.
Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Ausnahmen sind lediglich aufgrund ärztlicher Bescheinigung oder eines sonstigen zwingenden Grundes möglich. Wer keine Maske trägt und keine ärztliche Bescheinigung vorweisen kann, darf sich nicht im Wahllokal aufhalten. Außerdem gilt im Wahllokal, das Abstandsgebot einzuhalten und die bereitgestellten Desinfektionsmöglichkeiten zu nutzen.
Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen wie Fieber, trockenen Husten oder eine Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns oder die in den letzten zehn Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer infizierten Person hatten, dürfen nicht im Wahllokal wählen. Für kurzfristig erkrankte oder abgesonderte Personen besteht bis 15 Uhr am Wahltag die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. In den Wahllokalen werden zusätzlich zu den üblichen Helfern Personen eingesetzt, die die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen sicher stellen.
Zur Stimmabgabe im Wahllokal wird jedem Wähler und jeder Wählerin ein eigener Stift zur Stimmabgabe ausgehändigt. Alternativ kann der eigene Schreibstift/Kugelschreiber zum Ausfüllen des Stimmzettels mitgebracht werden.
Die Stadt hat Corona bedingt bereits im Vorfeld die Zuschnitte der Wahlbezirke geändert und insgesamt vergrößert. In welchem Wahllokal der Wahlberechtigte wählen kann, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Es wird gebeten, sich vorab zu informieren, da Abweichungen von den bisherigen Wahllokalen möglich sind. Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht erreichbar. Durch die neu zugeschnittenen Bezirke sind weniger Helfer in den Lokalen notwendig und können stattdessen bei der Briefwahlauszählung eingesetzt werden.
Die Maskenpflichten und Hygieneregeln gelten auch für Wahlbeobachter sofern sie keiner Ausnahme unterliegen. Von der Maskenpflicht befreite Personen dürfen sich maximal 15 Minuten im Wahlgebäude aufhalten. Zudem müssen alle Personen, die im Sinne des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude anwesend sind, ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung angeben.
Oberbürgermeister Michael Jann ruft alle Mosbacherinnen und Mosbacher auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und somit die Chance zu nutzen, mitzubestimmen wie es im Land weitergeht. Wer sein Kreuz nicht macht, überlässt anderen die Entscheidung – nicht zu wählen ist keine Meinungsäußerung, sondern Desinteresse: „Drücken Sie durch Ihre persönliche aktive Beteiligung an der Wahl Ihr Interesse an der Zukunft des Landes aus.“