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Berlin/. (pm) Die Corona-Pandemie hat nicht nur in unserer Wirtschaft Spuren hinterlassen, sondern auch bei unseren Kindern und Jugendlichen. Seit fast einem Jahr sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie Kinder- und Jugendarbeit in besonderem Maße von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in den dazugehörigen Beherbergungseinrichtungen, wie Jugendherbergen, Jugendbildungsstätten, Schullandheimen und Familienferienstätten, sind gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Schul- und Klassenfahrten wurden abgesagt und der gemeinnützige langfristige internationale Jugendaustausch kam ebenfalls weitestgehend zum Erliegen. Entsprechend gerieten die Einrichtungen in Liquiditätsengpässe.
Um die vielfältige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland weiter zu erhalten wurde bereits im vergangenen Jahr mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 Mitte Juni die Grundlage für das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2020“ geschaffen. Die mit dem Sonderprogramm einhergehende schnelle und umfassende Unterstützung betrug insgesamt fast 63 Millionen Euro und hat mehr als 130.000 Betten gesichert.
Nun erreichten die beiden Bundestagsabgeordneten Alois Gerig und Nina Warken aus dem Bundesfamilienministerium erneut gute Nachrichten: „Um diese für unsere Kinder und Jugendlichen so wichtigen Einrichtungen zu unterstützen, werden das Sonderprogramm im folgenden Jahr fortgeführt und weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, verkünden die beiden Abgeordneten. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten der Jugendverbände, der politischen und kulturellen Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit im Sport. Der Zuschuss liegt bei höchstens 90 Prozent des Liquiditätsengpasses. Auf der Datenbasis des Sonderprogramms 2020 konnte der Mitteleinsatz neu kalkuliert und die maximal mögliche Unterstützung von 400 Euro auf 800 Euro pro dauerhaft belegbares Bett angehoben werden.
„Wir freuen uns sehr, dass das ‚Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit‘ weiterhin Einrichtungen im Jahr 2021 niedrigschwellig und umfassend unterstützt und dadurch die wertvolle Arbeit der Kinder- und Jugendbildungseinrichtungen auch im Jahr 2021 weiterhin gesichert wird“, so Alois Gerig MdB und Nina Warken MdB unisono. „Damit können die wichtigen und erschwinglichen Angebote für junge Menschen und ihre Familien erhalten bleiben, denn nach der Pandemie wird der Wunsch nach Begegnung, Bildung und Erholung umso größer sein“, sind die beiden Bundestagsabgeordneten überzeugt.
Die Antragsphase hat bereits am 01. März 2021 begonnen. Da zunächst das erste Halbjahr 2021 abgesichert werden soll, kann gegenwärtig der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden, wenn durch die Coronavirus-Pandemie eine finanzielle Notlage eingetreten ist. Der Antragszeitraum endet am 28. März 2021.