Landkreis verschärft Corona-Regeln

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Inzidenzschwelle 50 festgestellt -Öffnung des Einzelhandels zurückgenommenen – Mediziner warnen vor Folgen steigender Fallzahlen

Mosbach. (pm) Das Landratsamt hat am Montagabend festgestellt, dass die Inzidenzschwelle von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde. Diese Feststellung hat zur Folge, dass die allgemeine Öffnung von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten ab Mittwoch, 24. März wieder entfällt. Das Einkaufen mit einem zuvor vereinbarten Termin sowie Abholdienste, das heißt Click&Meet bzw. Click&Collect, bleiben aber möglich.

Zudem ist auch der Besuch von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten nur nach vorheriger Terminbuchung möglich. Sportanlagen und Sportstätten (ohne Schwimmbäder) dürfen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten genutzt werden, während es zuvor noch bis zu zehn Personen waren. Sportgruppen im Freien von maximal 20 Kindern bis 14 Jahren bleiben zulässig, wenn der Sport kontaktarm ausgeübt wird.

Die Leiterin des Gesundheitsamts Dr. med. Martina Teinert, der Ärztliche Leiter der Neckar-Odenwald-Kliniken Priv.-Doz. Dr. med. Harald Genzwürker und der Pandemiebeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung im Kreis Dr. med. Christoph Kaltenmaier appellieren aufgrund der Inzidenzüberschreitung an die Bürgerinnen und Bürger, die bekannten Hygieneregeln bei allen Aktivitäten zu beachten.

Dabei verweisen sie auf die Folgen steigender Fallzahlen: „Es ist noch keine drei Monate her, dass wir sogar die Bundeswehr und die Hilfsorganisationen gebraucht haben, um die Covid-Patienten im Kreis noch versorgen zu können.

Und wir haben aus den ersten beiden Wellen gelernt, dass diese Fälle zeitversetzt zu steigenden Fallzahlen in die Praxen und Kliniken kommen. Wir müssen also jetzt alles daransetzen, dass sich dies nicht wiederholt.“

Auch macht den Medizinern das so genannte Long-Covid-Syndrom Sorgen. Demnach zeigen Untersuchungen, dass rund zehn Prozent der Infizierten nach zum Teil milden oder mittelschweren Krankheitsverläufen noch sehr lange mit deutlichen gesundheitlichen Einschränkungen leben müssen. Dies treffe Patienten quer durch alle Altersgruppen.

Weitere Informationen sind abrufbar unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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