Landratsamt informiert zur Geflügelpest

(Symbolbild – Pixabay)
Neckar-Odenwald-Kreis.  (pm) Aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang vergangener Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, sind nach aktuellem Stand Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden, wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekanntgegeben hat. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 60 Geflügelhaltungen im Land.

Auch im Neckar-Odenwald-Kreis wurde im März Geflügel durch diesen Händler verkauft. Derzeit ist ein Kontaktbetrieb im Kreisgebiet bekannt geworden. Die Hühner einer kleinen Hobbyhaltung zeigten in der Kontrolle des Veterinäramtes jedoch keinerlei Krankheitserscheinungen und die entsprechenden Proben stellten sich am Freitagsabend als negativ heraus.

Grundsätzlich besteht jedoch die Gefahr, dass durch Geflügel dieses Händlers die Tierseuche weiterverbreitet worden ist, weshalb Kontakte vorsorglich amtstierärztlich nachverfolgt werden müssen. Geflügelhalter im Neckar-Odenwald-Kreis, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden deshalb gebeten, sich umgehend beim Fachdienst Veterinärwesen des Landratsamtes unter der Telefonnummer 06281-5212-1450 oder unter [email protected] zu melden.

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass auch Kleinstgeflügelhaltungen grundsätzlich beim zuständigen Veterinäramt zu registrieren sind. Außerdem besteht die Verpflichtung, gehäufte Todesfälle zu melden, damit ein Ausbruch einer Seuche ausgeschlossen werden kann. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht, auch nicht durch Konsum von Eiern oder Geflügelfleisch. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.

Infos im Internet :

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

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