Weitere Auswirkungen wegen Bundesnotbremse

Einzelhandel kann im Kreis nur noch bis einschließlich Mittwoch Click & Meet anbieten – Schulen und Kindertageseinrichtungen müssen voraussichtlich ab Freitag auf Fernlernunterricht beziehungsweise Notbetreuung umstellen

Mosbach.  (pm) Aufgrund weiter steigender Corona-Infektionszahlen hat das auf Bundesebene geänderte Infektionsschutzgesetz („Bundesnotbremse“) weitere Auswirkungen im Kreis. So darf der Einzelhandel nur noch bis einschließlich Mittwoch Click & Meet anbieten. Für Schulen könnte ab Freitag wieder Fernlernunterricht gelten. Gleiches würde dann auf Kindertageseinrichtungen zutreffen, die dann keinen Regelbetrieb mehr anbieten dürfen.

Entscheidendes Kriterium für diese Schritte ist die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Sieben-Tages-Inzidenz, die auf Basis der vom Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen berechnet wird. Da es sich bei der „Bundesnotbremse“ um ein Bundesgesetz handelt, hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass entsprechend der RKI-Wert maßgeblich ist und nicht wie bislang die durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenz.

Allerdings veröffentlicht das RKI seine Werte immer erst mit einem Tag Zeitversatz unter www.rki.de/inzidenzen. Das hat auch unmittelbare Folgen für den Eintritt der Rechtswirkungen. Am Beispiel der Schulen und Kindertageseinrichtungen lässt sich dies gut darstellen: Aufgrund der innerhalb der letzten sieben Tage gemeldeten Neuinfektionen hat der Neckar-Odenwald-Kreis bereits am vergangenen Sonntag zum ersten Mal die für Schließungen entscheidende Schwelle von 165 überschritten. Das RKI veröffentlichte am Sonntag jedoch den Wert 164, der das Infektionsgeschehen vom Samstag widerspiegelt.

Das bedeutet, dass somit nach der Veröffentlichungspraxis des RKI der Montag auch als erster Tag zählt, an dem im Kreis die Schwelle von 165 überschritten wurde. Falls diese Entwicklung weiter so anhält, würde das bedeuten, dass die Schulen dann auch erst am Freitag (und nicht schon am Donnerstag) in den Fernunterricht wechseln und die Kindertageseinrichtungen den Regelbetrieb beenden müssen.

Von der Zielsetzung des Gesetzes her, möglichst schnell auf sich verändernde Infektionslagen reagieren zu können, ist das unbefriedigend. Der Wortlaut des Gesetzes lässt allerdings keine andere Interpretation zu. Das Landratsamt wird also am Mittwoch bekanntgeben können, ob der Wert 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.

Gleiches gilt für den Einzelhandel: Durch den Veröffentlichungsverzug überschritt die Inzidenz am Montag den dritten Tag in Folge den Wert 150. Das bedeutet, so die Regelung im Gesetz, dass Click & Meet bis einschließlich Mittwoch erlaubt ist und ab Donnerstag auf Click & Collect umgestellt werden muss. Click & Meet wird wieder möglich sein, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 150 liegt.

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