Ab Freitag Fernlernunterricht beziehungsweise Notbetreuung
Mosbach. (pm) Nachdem die Inzidenz im Neckar-Odenwald-Kreis an drei Tagen in Folge über 165 lag, müssen gemäß des geänderten Infektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) die Schulen ab Freitag wieder auf Fernlernunterricht umstellen. Dies gilt für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen. Das Gesundheitsamt hat jedoch entschieden, Abschlussklassen und Förderschulen von der Untersagung des Präsenzunterrichts auszunehmen.
Auch Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege dürfen entsprechend keinen Regelbetrieb mehr anbieten. Wie auch in den Schulen wird jedoch eine Notbetreuung vor Ort angeboten. Der Präsenzbetrieb in Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen wird wieder möglich sein, sobald die Inzidenz im Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 liegt.
„Gegen so hohe Fallzahlen hilft neben dem Impfen und dem Testen mit anschließendem Unterbrechen der Infektionskette nur eines: die konsequente Kontaktreduzierung, vor allem in Innenräumen“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Martina Teinert. Nur so sei es möglich, dass Kinder und Jugendliche bald wieder über eine längere Zeit hinweg regelmäßig zusammenkommen können. „Vielleicht ist dies für den ein oder anderen eine zusätzliche Motivation, sich noch strikter an die Regeln zu halten“, wünscht sich Teinert angesichts der nun kommenden Schließungen.
Entscheidendes Kriterium für Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ ist die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Sieben-Tages-Inzidenz, die auf Basis der vom Gesundheitsamt gemeldeten Fallzahlen berechnet wird. Die Werte werden täglich unter www.rki.de/inzidenzen veröffentlicht.