
Bei stabiler Inzidenz unter 50
Mosbach. (pm) Am Pfingstsonntag sind im Neckar-Odenwald-Kreis die Maßnahmen der Öffnungsstufe 1 des Landes in Kraft getreten. Nachdem die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz nun in dieser Woche erfreulicherweise bereits den dritten Tag unter 50 liegt, stehen ab kommenden Montag voraussichtlich schon weitere Lockerungen an.
Zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen der Öffnungsstufe 1 wären dann Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Für Bibliotheken, Büchereien, Archive, Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten entfallen die bisherigen Auflagen.
Zudem darf der Einzelhandel auch wieder Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung („Click and Meet“) und ohne Dokumentation der Kontaktdaten empfangen. Es müssen jedoch die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung beachtet und medizinische Masken getragen werden. Die Kundenzahl bei Geschäften mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist auf maximal einen Kunden oder eine Kundin zu begrenzen, bei Geschäften mit bis zu 800 Quadratmeter ebenfalls auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Für die darüberhinausgehende Fläche gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel). Die Testpflicht entfällt.
Es handelt sich hierbei um keine weitere Öffnungsstufe, sondern lediglich um eine zusätzliche Privilegierung innerhalb der derzeit gültigen Öffnungsstufe 1. Soweit nicht anders aufgeführt bleiben die Auflagen der Öffnungsstufe 1, wie etwa die allgemeine Maskenpflicht oder die Testpflicht beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Benutzung von Sportanlagen in Gruppen, unverändert erhalten.
Auch für den Betrieb der Schulen und für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit gelten bei einer Inzidenz unter 50 Erleichterungen. So ist in weiterführenden und beruflichen Schulen Präsenzunterricht in Sinne eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen vorgesehen.
Für Grundschulen gilt dies bereits ab einer Inzidenz unter 100. In der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind beispielsweise Angebote mit 18 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien erlaubt.
Die zusätzlichen Lockerungen werden zurückgenommen, sobald die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegt. In diesem Fall greifen alleine die Maßnahmen der derzeit gültigen Öffnungsstufe 1. Die Öffnungsstufe 2 tritt bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 mit weiter sinkender Tendenz ab dem 6. Juni ein.
Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich frühzeitig über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden und Besucher zu kommunizieren.
Das Landratsamt informiert am Sonntag abschließend darüber, ob die Lockerungen ab Montag, 31. Mai gelten.