Klausurtagung der CDU-Kreistagsfraktion zum neuen Regionalplan
Mannheim. Seit Dezember 2014 gibt es den Regionalplan für die Metropolregion Rhein-Neckar. Er zielt als zentrales Steuerungsinstrument auf eine Weiterentwicklung der gesamten Region. Die nunmehr geplante Änderung des bestehenden Plans betrifft in erster Linie die Wohnbauflächenbedarfsprognose.
Hierdurch soll die Entwicklung einer zukunftsfähigen regionalen Siedlungsstruktur für die Funktionen von Wohnen und Gewerbe erreicht werden. Für Städte und Gemeinden wird er die Grundlage für die Ausweisung neuer Wohngebiete und neuer Gewerbeflächen sein.
Die im Raum stehende Prognose eines Bevölkerungsrückgangs um 5 Prozent ist für die Kreistagsfraktion nicht nachvollziehbar. „Wir sind heute schon nicht in der Lage, unseren jungen Familien ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen.
Wenn diese Möglichkeiten weiter eingeschränkt werden, blutet der ländliche Raum aus“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Norbert Rippberger. Christoph Trinemeier, Leiter der Planungsbehörde, betonte, dass durch die Änderung die Möglichkeiten zur Ausweisung von Baugebieten nicht eingeschränkt würden.
Allerdings könne man die zahlreichen Wünsche der kleinen Gemeinden nicht erfüllen. Die politischen Vorgaben seien für ihn und seine Behörde eindeutig und verbindlich. Man müsse deshalb davon ausgehen, dass der Bau von neuen Einfamilienhäusern in Zukunft schwieriger werden wird.
Die CDU-Fraktion wird sich mit allen Mitteln gegen eine Planung wehren, die dem ländlichen Raum bei der Ausweisung neuer Wohngebiete nicht gerecht wird. Unsere ländlichen Gemeinden unternehmen viel, um die Innenentwicklung zu fördern, Ortskerne zu beleben, Leerstand abzubauen, um damit den Flächenverbrauch zu reduzieren.
Aber ohne weitere Wohnbauplätze kann der Bedarf nicht gedeckt werden. Insbesondere die Forderung, nur noch in den Gemeinden neue Wohnflächen zu ermöglichen, die gut an den ÖPNV angeschlossen sind, ist für die Fraktion nicht annehmbar. Es kann nicht sein, dass Gemeinden im Odenwald dafür bestraft werden, dass die Infrastruktur nicht hinreichend ausgebaut ist.
Diskutiert wurde auch die Frage, wo neue Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen gebaut werden können. Das Klimaschutzgesetz gibt hierzu pauschal vor, dass 2 Prozent der Gesamtfläche für solche Anlagen bereitzustellen seien. Dass in den Zentren, in denen der meiste Strom verbraucht wird, diese Flächen nicht vorhanden sind, steht fest. Bereits jetzt werden im Odenwald 40 Windkraftanlagen betrieben, im Rhein-Neckar-Kreis noch keine einzige.
„Wir sind nicht bereit, ein weiteres Sonderopfer für die Zentren zu erbringen“, so Roland Burger. Für die Eingriffe in unsere Landschaft erwartet die CDU-Fraktion eine Gegenleistung, über die noch verhandelt werden müsse.
Heftig kritisiert wurde auch die Haltung der Landesregierung.
Von den Bürgern erwarte man den Bau von Photovoltaik-Anlagen. Man erwarte daher vom Land, dass auch auf den zahlreichen landeseigenen Gebäuden solche Anlagen errichtet werden.