Minister Peter Hauk: „Tourismusförderprogramm soll dazu beitragen, den regionalen Tourismus attraktiver zu machen“. (Foto: Ministerium)
Stuttgart. (pm) Ab sofort können Städte und Kommunen wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramm 2023 (TIP) (Link zum Antragsformular) stellen.
„Mit diesem Förderprogramm wollen wir die Kommunen bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten unterstützen. Zugleich soll dadurch die qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Freizeit- und Tourismuseinrichtungen vorangetrieben werden und ein echter Mehrwert für Gäste und Einheimische geschaffen werden“, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete und Minister Peter Hauk am Montag.
Langfristig sollen sich die angestoßenen Investitionen für alle die mit dem Tourismus in Verbindung stehen auszahlen. Insgesamt stehen 10 Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus vor Ort zur Verfügung.
Die Tourismuskommunen im Land seien ein wichtiger Partner, um das Urlaubsland Baden-Württemberg im internationalen Wettbewerb um Gäste gut zu positionieren, so Hauk weiter. Da der Tourismus weiterhin eine Freiwilligkeitsaufgabe der Kommunen sei, sei es umso wichtiger, immer wieder den enormen Nutzen von Investitionen in ein hochwertiges touristisches Angebot hervorzuheben und das Bewusstsein für den vielfachen Nutzen in den Kommunen und Landkreisen zu unterstreichen.
„Ein vitaler Tourismus gerade auch im Ländlichen Raum kann unmittelbar die Menschen glücklich machen und die Nachfrage an regionalen Produkten und Sehenswürdigkeiten steigern. Mit dem Programm greifen wir unmittelbar den Tourismusbetrieben und unseren Städten und Gemeinden unter die Arme um die Coronafolgen hinter sich lassen zu können“, so Peter Hauk abschließend.
Weitere Informationen
Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt.
Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.
Der Zuschuss kann bei prädikatisierten Kommunen und bei Vorhaben an zertifizierten Wander- und Radwegen bis zu 60 Prozent betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die überwiegend dem Tourismus nutzen.
Kommunen können bis spätestens 01. Oktober 2022 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung.
Die einschlägige Verwaltungsvorschrift sowie die Antragsunterlagen finden sich im Internet.