Neues Kreislaufwirtschaftskonzept 2023

symbolbild muellabfuhr

(Foto: Martin Hahn)

Buchen. (pm) Die KWiN hat die gesetzliche Entsorgungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten. Aufgrund von gestiegenen gesetzlichen Anforderungen und einem hohen Kostendruck blieb die Wahl zwischen Gebührenerhöhung oder angepassten Entsorgungsleistungen. Nach intensiver Diskussion und Abwägung aller Aspekte hat sich der Kreistag im Neckar-Odenwald-Kreis für letzteres entschieden.

Veränderungen ab 2023:

  1. Restmülltonne: Von zwei- auf drei-wöchentliche Abfuhr: Dadurch können rund 30% der Restmüllfahrten eingespart werden und der Anreiz wird erhöht, Restmüll einzusparen und insbesondere Bioabfall in der Bioenergietonne (für jeden Haushalt ohne Zuzahlung) zu entsorgen. Bei erhöhtem Restmüllbedarf könnte eine größere Restmülltonne (gegen Zuzahlung) bestellt bzw. bei temporärem höherem Bedarf ein Restmüllsack (50 Liter für 4,15 € / bisher 7,00 €) erworben werden. Der Rhythmus für die Bioenergietonne, Gelbe Verpackungstonne und Blaue Papiertonne bleiben wie gehabt.
  2. Bioenergietonne BET – empfehlenswert für jeden Haushalt: 60 Liter ist in der Grundgebühr enthalten, größere Volumen gegen Mehrpreis: Eine größere BET kann gegen Zuzahlung bestellt werden (120 Liter: 21,06 €; 240 Liter: 63,18 € pro Jahr, pro Haushalt ist nur eine BET möglich). Müllgemeinschaften haben Anspruch auf jeweils 60 Liter BET-Volumen pro Haushalt/Grundgebührenzahler. Hier könnten auch mehrere BET (die Anzahl der BET darf die Anzahl der Haushalte nicht übersteigen) bestellt werden. Gegen Zuzahlung (pro 60 Liter Volumen 21,06 € pro Jahr) sind auch größere Volumen möglich.
  3. Grüngutsystem: Herbst-Straßensammlung entfällt, Sommerbringaktion vierzehntägig statt wöchentlich: Die Herbststraßensammlung entfällt, die Sommerbringaktionen erfolgen ab 2023 vierzehntägig statt wöchentlich. Die Tage sind im Abfallkalender hinterlegt. Abrufsystem möglich: Einmal im Jahr kann gegen Zusatzkosten (10,00 €/cbm, bis 3 cbm) Grünabfall nach vorheriger Anmeldung (siehe Sperrmüll) im Zusammenhang mit der normalen Leerung der Bioenergietonne (als Beistand, gebündelt, keine Gefäße) beim Haushalt abgeholt werden.
  4. Sperrmüllsammlung: Es gibt keine „kostenlose“ Sperrmüllmarken mehr. Die Anlieferung von Sperrmüll am Wertstoffhof Buchen und Mosbach kostet 13,00 €/cbm. Es kann auch ein Abholauftrag über die Homepage, der KWiN-Abfallapp oder telefonisch zum Preis von 10,00 € Anfahrtspauschale zzgl. 13,00 €/cbm ausgelöst werden. Max. eine Anfahrt und 3 cbm pro Haushalt und Jahr sind möglich.
  5. Altholz: Straßensammlung und Direktanlieferung – keine Straßensammlung mehr: Altholz kann einmal pro Jahr kostenlos am Wertstoffhof angeliefert werden (bis max. 3 cbm Volumen Freigrenze, der Berechtigungsnachweis wird bei Anlieferung gelocht). Es kann auch ein Abholauftrag über die Homepage, der KWiN-Abfallapp oder telefonisch zum Preis von 10,00 € Anfahrtspauschale (sonst keine zusätzlichen Kosten) ausgelöst werden. Max. eine Anfahrt und 3 cbm pro Haushalt und Jahr sind möglich.
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Hier ergibt sich ein großer Komfortgewinn für die Haushalte, da oftmals Sperrmüll und Altholz gemeinsam entsorgt werden sollen – dies ist nun gegen die entsprechende Berechnung (2 x Anfahrtspauschale von 10,00 € zzgl. Sperrmüllvolumen) möglich, die Abholungen erfolgen an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen (übliche Tage Donnerstag Sperrmüll, Freitag Altholz).

  1. Altmetall – keine Straßensammlung mehr: Altmetall kann am Wertstoffhof ohne Mengenbeschränkung angeliefert werden. Es kann auch ein Abholauftrag über die Homepage, der KWiN-Abfallapp oder telefonisch ausgelöst werden, es fallen keine Kosten an. Max. eine Anfahrt und 3 cbm pro Haushalt und Jahr sind möglich. Hier ergibt sich ein Komfortgewinn für die Haushalte, die längste Wartezeit bei Abholung ist nun lediglich 3 Monate. Parallel dazu werden in verschiedenen Gemeinden Containersammlungen von Vereinen durchgeführt, siehe Info im Abfallkalender.
  2. Elektro-Großgeräte: Auch hier Abrufsystem wie beim Sperrmüll. Anfahrts- und Handlingpauschale 25,00 € pro Gerät (max. 3 Geräte pro Jahr, max. 1 Anfahrt)
  3. Allgemeiner Hinweis: Die anfallenden Kosten für die beschriebenen Dienstleistungen werden mit dem Gebührenbescheid im Folgejahr in Rechnung gestellt. Die Tauschgebühr (17,48 €) wird bis zum 31.03.2023 nicht berechnet, falls der Tonnentausch in direktem Zusammenhang mit den Änderungen des Kreislaufwirtschaftskonzeptes steht (z. B. größere Restmülltonne, Rücktausch in eine 60 Liter BET).
  4. Sperrmüllmarke und Berechtigungsnachweise für 2022 gelten noch bis Dienstag, 31.01.2023. Abholaufträge (mit Sperrmüllkarte) können noch bis 31.12.2022 eingereicht werden.

Infos im Internet:

www.kwin-online.de/Kreislaufwirtschaftskonzept-2023

 

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