Bürgerbegehren zu Seniorenzentrum ist unzulässig

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Der Gemeinderat hält das Bürgerbegehren zum Seniorenzentrum Mühlbacher Pfad für unzulässig. (Symbolbild – Pixabay)

Sulzbach. (pm) Zur Sitzung des Gemeinderats Billigheim begrüßte Bürgermeister Martin Diblik Räte und Zuhörer in der Sport- und Festhalle Sulzbach.

Nachdem aus der Bürgerschaft keine Frage an den Vorsitzenden gerichtet wurde, informierte dieser darüber, dass in der letzten nichtöffentlichen Sitzung ein Kaufpreis in Höhe von 95 Euro je Quadratmeter für ein gemeindliches Baugrundstück im Ortsteil Waldmühlbach, Eichenweg, beschlossen wurde.

Im Anschluss wurden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Geplantes Seniorenzentrum Mühlbacher Pfad“ angehört. Eine der drei in der Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren genannten Vertrauenspersonen nutzte dieses Anhörungsrecht vor dem Rat.

Anschließend erläuterte der Rechtsanwalt der Gemeinde die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes. Er fasste seine Ausführungen dahingehend zusammen, dass das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt werden muss.

Diblik eröffnete danach die Aussprache im Rat. Nach den Stellungnahmen der Fraktionsvertreter folgte die Abstimmung. Dabei beschloss der Rat, dass das am 16. Februar eingereichte Bürgerbegehren „Geplantes Seniorenzentrum Mühlbacher Pfad“ nach § 21 der Gemeindeordnung unzulässig ist.

Die Initiatoren wollten mit dem Begehren die Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass das geplante Seniorenzentrum am Mühlbacher Pfad mit maximal zwei Stockwerken, einer Höhe von 12,5 m sowie einer Gebäudelänge von 50 m errichtet wird?“, von den Bürgern der Gemeinde beantwortet lassen.

Im letzten Tagesordnungspunkt informierte der Vorsitzende darüber, dass am 27. März, um 9.00 Uhr, im Ortsteil Allfeld die Übergabe der Hochwasserschutzmaßnahme in der Mergelklinge erfolgt, wozu die Gemeinderäte, alle Interessierten, sowie insbesondere die Anwohner eingeladen werden.

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