Minister Peter Hauk fordert in einem Brandbrief an die Kassenärztliche Vereinigung die sofortige Wiedereinsetzung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts. (Foto: Ministerium)
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Das Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel vom 24. Oktober glich einem Paukenschlag. Nach dem Urteil sind im Rahmen des kassenärztlichen Notdienstes tätige Poolärzte nicht automatisch selbstständig tätig. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat daraufhin den ärztlichen Bereitschaftsdienst mit sofortiger Wirkung gestrichen. Von der Schließung betroffen ist auch die ambulante Notfallpraxis in Buchen.
Der hiesige CDU-Landtagsabgeordneten und Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk spricht von einem „Faustschlag“ gegen die Menschen im Ländlichen Raum. „Ich fordere die Kassenärztliche Vereinigung dazu auf die Bereitschaftsdienste am Wochenende und an Feiertagen mit sofortiger Wirkung wieder aufzunehmen“, schreibt Peter Hauk in einem Brandbrief an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Darin macht er vor allem auch die Bedeutung des Angebots für Menschen in ländlichen Gebieten deutlich. „Für die Bevölkerung ist es unerheblich in welchem Arbeitsverhältnis die Ärztinnen und Ärzte zur KVBW stehen. Die Menschen brauchen ärztliche Ansprechpartner auch außerhalb regulärer Sprechzeiten“, findet Peter Hauk deutliche Worte in Richtung der Kassenärztlichen Vereinigung.
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Im Übrigen können die engagierten Ärztinnen und Ärzte gar nichts für diese Umstände und werden von Hilfesuchenden zu Unrecht für das gestrichene Angebot verantwortlich gemacht. Im Gegenteil, sie würden gerne helfen und dürfen quasi aufgrund des Urteils nicht mehr.
Zum Abschluss seines deutlichen Briefes an die Kassenärztliche Vereinigung formuliert Peter Hauk unmissverständlich: „Sie haben einen gesetzlichen Versorgungsauftrag. Diesem sind Sie verpflichtet nachzukommen. Aufgrund des Urteils vorsorglich den Betrieb einzustellen ist keine Option“, stellt der Minister klar.
Damit verbindet er einen Vorschlag den Bereitschaftsdienst sofort wieder einzusetzen. „Hilfsweise können Sie einen Vertrag mit den Kreiskliniken schließen und die Sprechstunden entsprechend vergüten. Ambulante Hilfe muss jedenfalls gewährleistet sein – dafür tragen Sie als Kassenärtzliche Vereinigung ohne Wenn und Aber die vollumfängliche Verantwortung.“