Müllgebühren bleiben stabil

symbolbild muellabfuhr

Mehr Abholungen auf Bestellung

Buchen. (pm) Gute Nachrichten zum neuen Jahr von der Kreislaufwirtschaft Neckar Odenwald AöR (KWiN). Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Die Anstrengungen der KWiN haben sich ausgezahlt.

„Wir können sogar deutliche Verbesserungen beim Abholservice wie Sperrmüll, Altholz und Altmetall anbieten“ freuen sich die KWiN-Vorstände Dr. Mathias Ginter und Sebastian Damm.

Selbst die erwarteten Mehrkosten von rund 300.000 Euro durch die CO2-Bepreisungen von Restmüllverbrennung und LKW-Maut können aufgefangen werden. Der Kreistag hat am Montag dem Vorschlag des KWiN-Verwaltungsrates zugestimmt. Damit zahlt ein durchschnittlicher Haushalt ab 2024 für ein größeres Leistungspaket sogar geringfügig weniger als bisher, nämlich nur noch 207,22 Euro statt bisher 212,92 Euro.

Das ist neu

Die Abholservices für Sperrmüll, Altholz, Haushalts-Großgeräte und Grüngut werden deutlich verbessert. Sperrmüll und Altholz können ab 2024 zweimal im Jahr zur Abholung bestellt werden, anstatt wie bisher nur einmal.

Die Bestellungen gehen bequem per KWiN-App oder über die KWiN-Homepage. Für Grüngut besteht dann sogar bis zu vier Mal im Jahr die Möglichkeit, gebündelten Astschnitt zur Mitnahme mit der Bioenergietonne (BET) anzumelden.

Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlgeräte können ab 2024 ebenfalls mehrfach pro Jahr abgeholt werden anstatt wie bisher nur einmal pro Jahr. Die Abholgebühr bleibt unverändert bei 25 Euro pro Gerät.

Ein deutliches Mehr an Service bietet die KWiN zum neuen Jahr auch für haushaltsübliche Kleinanlieferungen an die Wertstoffhöfe. Die bisherige Begrenzung von kostenfreien Altholz-Kleinanlieferungen aus dem Innenbereich (Althölzer der Kategorie Al-Alll) auf nur einmal pro Jahr entfällt ab 2024.

Damit können Altholz-Kleinmengen aus dem Innenbereich mehrfach im Jahr kostenfrei angeliefert werden. Die bisherige Jahresmarke, der Berechtigungsnachweis fällt ebenfalls weg. Übergangsweise ist ein gültiger Gebührenbescheid oder eine Kopie dessen bei allen Kleinanlieferungen vorzuzeigen.

Hier ist jetzt ein Strichcode zum Scannen eingedruckt. Das Scannen dient vor allem der KWiN-internen Mengenstatistik. Ab 2025 soll die KWiN-App als digitale Eintrittskarte für Kleinanlieferungen weiter ausgebaut werden. Die Identifizierung kann dann auch per Smartphone erfolgen.

Einen neuen Zusatz-Service bietet die KWiN gewerblichen Kunden. Zur Erfüllung ihrer Trennpflichten gemäß Gewerbe-Abfallverordnung können diese Betriebe gegen Gebühr ab dem kommenden Jahr auch Bioenergie-Tonnen (BET) für ihre kompostierbaren Abfälle aus Pausenräumen und Kaffeeküchen bestellen.

Öffnungszeiten und weitere Informationen gibt es in der KWiN-App und auf der Homepage der KWiN (www.kwin-online.de). Gerne berät auch das Team des Kundencenters unter Tel. 06281/906-0, E-Mail: [email protected].

Behältergebühren für Privathaushalte, alt und neu:

Gefäßgröße Bisher Neu ab 2024
60-Liter Gefäß 116,24 Euro/Jahr 110,54 Euro/Jahr (ab 2024)
80-Liter-Gefäß 157,98 Euro/Jahr 147,37 Euro/Jahr (ab 2024)
120-Liter-Gefäß 232,47 Euro/Jahr 221,07 Euro/Jahr (ab 2024)
240-Liter-Gefäß 464,94 Euro/Jahr 442,14 Euro/Jahr (ab 2024)
1,1 cbm-Gefäß 2.130,98 Euro/Jahr 2.026,48 Euro/Jahr (ab 2024)
3,0 cbm-Gefäß 5.811,77 Euro/Jahr 5.526,77 Euro/Jahr (ab 2024)
5,0 cbm-Gefäß 9.686,28 Euro/Jahr 9.211,29 Euro/Jahr (ab 2024)

Zzgl. haushaltsbezogener Grundgebühr: 96, 68 €

Die KWiN-Abholservices, alt und neu:

Fraktion Abruf pro Jahr
bisher
Abruf pro Jahr
ab 2024
Service-Gebühr
(unverändert)
Sperrmüll 1 x bis 3 cbm 2 x bis 3 cbm 13,– €/cbm +
10,– € Anfahrtspauschale
Altholz 1 x bis 3 cbm 2 x bis 3 cbm 10,– € Anfahrtspauschale
Altmetall 1 x bis 3 cbm 2 x bis 3 cbm kostenfrei
Grünabfall, als Beistand zur BET 1 x bis 3 cbm 4 x bis 3 cbm 10,– €/cbm
Elektrogroßgeräte 1 x bis 3 Geräte unbegrenzt 25,– € pro Gerät

Gebührensätze für gewerblich genutzte Bioenergietonnen (BET); neu ab 2024

BET-Gefäß 60-Liter 93,00 Euro (ab 2024)
BET-Gefäß 120-Liter 103,00 Euro (ab 2024)
BET-Gefäß 240-Liter 131,00 Euro (ab 2024)

 

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