
(Symbolbild – Pixabay)
ASP ante portas – Biosicherheit ist das Gebot der Stunde
Mosbach. (pm) Vergangenen Freitag wurde nahe der hessischen Grenze, auf Mannheimer Gemarkung nördlich der A 6, das zweite Wildschwein in Baden-Württemberg amtlich als Afrikanische Schweinepest (ASP)-positiv festgestellt. Das Wildschwein wurde sehr nahe dem Seuchengeschehen im hessischen Kreis Bergstraße bei Lampertheim tot aufgefunden.
„Die Entwicklung der Tierseuche ist, trotz intensiver, länderübergreifender Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung, leider nicht gut“, wie Dr. Ulrich Bennemann, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und der unteren Jagdbehörde des Landratsamtes erklärt. Die ASP wurde am 15. Juni 2024 erstmals in Hessen und am 8. August 2024 an einem Wildschwein in Baden-Württemberg, in Hemsbach bei Weinheim, festgestellt.
Seitdem rückt die Seuche näher Richtung Neckar-Odenwald-Kreis. In den letzten Wochen hat sie sich von Darmstadt und Heppenheim kommend weiter in den hessischen Odenwald ausgebreitet. Mehr als 1.300 verendete Wildschweine sind bisher in Hessen positiv auf das ASP-Virus getestet worden.
„Einige Landwirte, Schlachtbetriebe und auch Jäger bei uns im Kreis realisieren nicht, dass die Seuche nur noch knappe 30 Kilometer von unserer Kreisgrenze entfern grassiert“, so der Amtstierarzt: „Der Neckar-Odenwald-Kreis ist bisher noch nicht von Sperrzonen betroffen, Schutzzäune wurden noch nicht auf unserem Kreisgebiet errichtet. Das ist zwar erfreulich und ein großer Erfolg der Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchengebiet, hat aber hier und da leider zu einem falschen Sicherheitsgefühl geführt.“
Das Veterinäramt hofft, dass Schweinehalter durch diesen neuen Ausbruch wieder mehr auf Biosicherheit achten und auch Schlachtstätten für eine gute Reinigung und Desinfektion von Viehfahrzeugen auf ihrem Gelände sorgen werden. Denn eine Infektion kann auch über Viehtransportfahrzeuge ausgetauscht werden. Oberstes Ziel bleibt es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und einen Übertritt auf Hausschweinebestände zu verhindern. Alle Beteiligten sind gefordert in ihrem Engagement nicht nachzulassen und die getroffenen Regelungen einzuhalten, die einer Ausbreitung der Seuche entgegenwirken.
Das Landratsamt bittet zudem alle Bürgerinnen und Bürger:
- Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, dann verständigen Sie bitte umgehend das Veterinäramt.
- Führen Sie Hunde bitte an der Leine. Wildschweine werden dann nicht von Hunden aufgeschreckt und bleiben in ihrem Bereich.
Im Neckar-Odenwald-Kreis gilt weiterhin die amtliche Untersuchungspflicht aller erlegten Wildschweine auf ASP durch die Jägerschaft sowie die Untersuchungspflicht verendeter Hausschweine durch die Tierhalter. Die schnelle Meldung tot aufgefundener Wildschweine beim Veterinäramt bleibt die wichtigste Maßnahme.
Hintergrund:
Um die Afrikanische Schweinepest so weit wie möglich einzudämmen, errichten das Land und die betroffenen Stadt- und Landkreise strategische ASP-Schutzzäunungen, die die Wanderbewegungen infizierter Wildschweine beschränken sollen. Es werden auch weiterhin regelmäßige Kadaversuchen durch Suchhundeteams und Drohnen des TCRH aus Mosbach durchgeführt, um infizierte Wildschweine aufzuspüren.
Für Haus- und Wildschweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP ist keine Zoonose, das heißt eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich. Die ASP stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Die flächendeckende Untersuchung des Schwarzwildes erfolgt ausschließlich zur Seuchenfrüherkennung. Generelle Informationen zur Afrikanische Schweinepest in Baden-Württemberg für Bürgerinnen und Bürger sind abrufbar unter mlr-bw.de/ASP.