2,1 Millionen Euro für den Neckar-Odenwald Kreis

22.04.10

Peter Hauk MdL: „Förderprogramm Städtebauliche Erneuerung 2010 gibt wichtigen Impuls für die Region“

(Foto: privat)

Neckar-Odenwald-Kreis. „Über das Förderprogramm für Städtebauliche Entwicklung fließen in diesem Jahr über 170 Millionen Euro in baden-württembergische Städte und Gemeinden. 2,1 Millionen davon gehen in Projekte des NOK. Damit haben wir auch in finanziell schwierigen Zeiten für die Kommunen die Möglichkeit, wichtige Projekte umzusetzen”, sagte der Neckar-Odenwälder Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Peter Hauk MdL. Im Landesdurchschnitt erhalten die Städte und Kommunen 1,7 Millionen Euro.

Die aktuellen Schwerpunkte der Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg sind:

  • die Stärkung der Zentren von Städten und Gemeinden, die Stärkung der kommunalen Individualität und die Steigerung der Attraktivität für den Tourismus,
  • die nachhaltige Neustrukturierung, Umnutzung und Aufbereitung von Brachflächen wie Industrie- und Gewerbebrachen, bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften, aber auch Bahn- und Postbrachen,
  • die Sicherung des Wohnungsbestandes,
  • die Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, um den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • die ganzheitliche ökologische Erneuerung – vordringlich ist hier, die Energieeffizienz im Altbaubestand durchgreifend zu steigern, das Klima in den Städten und Gemeinden nachhaltig zu verbessern und Lärm und Abgase deutlich zu reduzieren.

Im Landeshaushalt sind für die städtebauliche Erneuerung im Jahr 2010 119 Millionen Euro Landesfinanzhilfen im Kommunalen Investitionsfonds (KIF) eingestellt. Zusätzlich werden Rückflüsse – Mittel, die vor allem für bereits abgeschlossene Maßnahmen nicht mehr benötigt werden –  in Höhe von rund 8 Millionen Euro eingesetzt.

Die Bundesfinanzhilfen (44 Millionen Euro) stehen noch unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung durch die Länder. Diese Verwaltungsvereinbarung wird jährlich zwischen den Bundesländern und dem Bund abgeschlossen und regelt die Aufteilung der Bundesfinanzhilfen auf die einzelnen Bundesländer und die jeweiligen Förderprogramme.

„Die seit Jahren anhaltend hohe Nachfrage belegt eindrücklich das Engagement unserer Städte und Gemeinden für ihre städtebauliche Entwicklung und die besondere Bedeutung der Städtebauförderung, die daher trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung auch künftig auf hohem Niveau erhalten bleiben muss“, betonte der Minister.

Im Einzelnen werden folgende Projekte gefördert:

  • Aglasterhausen      700.000 Euro      Ortskern
  • Buchen         400.000 Euro      Innenstadt-Ost
  • Mosbach         200.000 Euro      Eisenbahnstraße
  • Mudau         500.000 Euro      Langenelzer Straße / Ortsmittel II
  • Obrigheim      300.000 Euro      Alter Ortskern III

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