Haftstrafe wegen Bombendrohung

20.05.10

Wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und Nötigung verurteilte das Amtsgericht Buchen heute einen 56-jährigen Angeklagten zu einer Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung. Der Täter hatte versucht, mit einer Bombendrohung gegen die Gerichte in Mosbach die Zwangsversteigerung seines Elternhauses zu verhindern. Unterstützt wurde er von einem 41-jährigen Komplizen, der auf Drängen des Älteren bei den Gerichten angerufen und eine Bombenexplosion angekündigt hatte (wir berichteten). Richter Gerd Eggert verurteilte diesen Angeklagten ebenfalls zu zehn Monaten Freiheitsentzug. Diese Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Während der Mittäter sein Urteil akzeptierte, das somit rechtskräftig wurde, behielt sich der Hauptangeklagte Rechtmittel vor.

Umwelt

Bewegungsjagd gegen die Schweinepest
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Bewegungsjagd gegen die Schweinepest

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